Beschlussvorlage - 2024/GVMö/022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die anliegende Nutzungs- und Entgeltordnung für die gemeindeeigenen Räume der Gemeinde Mölln.

Die Entgeltordnung tritt zum 01.01.2025 in Kraft.

 

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Sachverhalt

Die Gemeinde Mölln vermietet ihre gemeindeeigenen Räume wie das Bürgerhaus Mölln, die Sporthalle, den Sportplatz sowie einzelne Räume der Grundschule an verschiedene Vereine, Sportgruppen und Privatpersonen. Da es aktuell keine gültige  Nutzungs- und Entgeltordnung für gemeindeeigene Räume gibt, ist es notwendig, eine Nutzungs- und Entgeltordnung zu beschließen, welche als Grundlage der Vermietungen dient.

 

Bei der Festschreibung der zu erhebenden Entgelte für die Vermietung der Sporthalle spielt die betriebswirtschaftliche Kostenkalkulation eine wesentliche Rolle. Als Ausgangsdaten dienen der Auszug aus der Anlagenbuchhaltung sowie die Aufstellung der Betriebskosten als Planzahlen für den Zeitraum von 2024 - 2027. Hierfür wurden im Rahmen der Kalkulation sämtliche Kosten auf ihre Betriebsbedingtheit, Angemessenheit und Regelmäßigkeit geprüft.

Die ermittelten Kosten sollen als Grundlage für die festzusetzenden Entgelte dienen. Diese werden auf privatrechtlicher Grundlage durch entsprechende Verträge erhoben, zu deren Abschlüssen der Bürgermeister satzungsgemäß berechtigt ist.

Die Gemeinde kann unter Berücksichtigung des Subventions- und Verschwendungsverbotes, im gemeindlichen Interesse liegende, nicht kostendeckende Entgelte festsetzen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

 

 

1.
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/ Herstellungskosten)
 

2.
Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 

3.
Finanzierung/
Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)



4.
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr:
Sachkonto:

Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr:
Finanzkonto:

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

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Anlagen

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