Beschlussvorlage - 2025/GVRo/028

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Rosenow beschließt die Einleitung und Ausgestaltung des Vergabeverfahrens „Gemeindestraßen – Straßenbeleuchtung Kastorfer Weg/ Am Rehagen und stimmt der anschließenden Zuschlagserteilung durch den Bürgermeister zu.

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Sachverhalt

Das Zuleitungskabel für den Abzweig Kastorfer Weg/ Am Rehagen ist aktuell in einem desolaten Zustand.

Außerdem befindet sich im Straßenverlauf eine Abzweigmuffe (genaue Position unbekannt), die schon mehrfach Probleme aufgewiesen hat.

Der derzeitige Istzustand ist an der Belastungsgrenze und wird nur provisorisch noch erhalten.

Das Kabel für die Straßenlampen Am Rehagen verläuft über ein privates Grundstück.

Durch die Neuverlegung des Beleuchtungskabels wird der Kabelverlauf auf diesem Grundstück entfallen und liegt wie es üblich ist im Gehwegbereich.

 

Desweitern gibt es im Verlauf der B104 einen Kabelschaden. Vermutlich im Bereich einer neu erstellten Grundstücksauffahrt. Auch hier wurde mehrfach repariert und zusammengelegt.

 

Gemäß § 7 (3) der Hauptsatzung der Gemeinde Rosenow trifft der Bürgermeister Entscheidungen nach § 22 Abs. 4a KV M-V über die Einleitung und Ausgestaltung von Vergabeverfahren, soweit es sich nicht um eine Angelegenheit der laufenden Verwaltung handelt, bei einem geschätzten Wert unterhalb einer Wertgrenze von 5.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) sowie über den Zuschlag in sämtlichen Vergabeverfahren.

 

Die Kostenschätzung für beide Maßnahmen belaufen sich auf ca. 18.000,00 Euro, brutto.

Da hier die Wertgrenze von 5.000,00 Euro (ohne Umsatzsteuer) überschritten wird, ist die Gemeindevertretung für die Einleitung und Ausgestaltung des Vergabeverfahrens zuständig.

 

Gem. § 5(2) der gültigen Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen-Verfahrensverordnung (VgMinArbV MV) ist eine Freihändige Vergabe von Bauleistungen ohne Vorliegen eines Ausnahmetatbestandes nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A Abschnitt 1 zulässig, wenn der voraussichtliche Auftragswert 200.000 Euro nicht übersteigt. Mindestens 3 Firmen sollen zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.

 

Finanziert wird die Maßnahme aus dem Haushaltsrest 2024 des                  Produktsachkontos: 54100.52338.  

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

 

 

1.
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/ Herstellungskosten)
 

€ 18.000,00

2.
Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 

3.
Finanzierung/
Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)



4.
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr:
Sachkonto:

Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr:
Finanzkonto:

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

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