Beschlussvorlage - 2025/GVRo/036
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubau eines Gemeindezentrums - Planung der technischen Ausrüstung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Laura Pohl
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Geplant
|
|
Gemeindevertretung Rosenow
|
Entscheidung
|
|
|
05.05.2025
|
Sachverhalt
Die Gemeinde Rosenow plant die Errichtung eines neuen Gemeindezentrums (Multifunktionsgebäudes) im Bereich des Sportplatzgeländes in Rosenow.
Für die Errichtung des Gebäudes bedarf es einer Planung der technischen Ausrüstung vom Gebäude.
Die Kosten für diese Maßnahme werden auf ca. 140.000,00 €, brutto geschätzt.
Im Haushalt stehen für diese Maßnahme 140.000,00 € zur Verfügung.
Bereits vergebene Aufträge:
Planungsleistung Gebäude 133.715,92 €, brutto
Tragwerksplanung 23.316,38 €, brutto
Brandschutzplanung 8.969,63 €, brutto
TGA 140.000,00 €, Schätzung brutto
Gesamtkosten Planung 306.001,93 € ( 257.144,48 €, netto)
Zu betrachten sind immer die Gesamtplanungskosten der Maßnahme, diese liegen über dem EU-Schwellenwert in Höhe von 221.000,00 € ohne Umsatzsteuer.
Daher erfolgt eine EU-weite Ausschreibung.
EU-Schwellenwerte sind europaweit einheitliche Auftragswerte, die festlegen, ab wann ein Vergabeverfahren den EU-Vergaberichtlinien unterliegt. Sie bestimmen, ob eine Ausschreibung europaweit bekannt gemacht und nach den entsprechenden EU-weiten Vorschriften vergeben werden muss.
Der Schwellenwert für Liefer- und Dienstleistung der Jahre 2024/2025 ist 221.000,00 Euro ohne Umsatzsteuer.
Gemäß § 15 (1) VgV werden in einem offenen Verfahren eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Angeboten aufgefordert.
Gemäß § 7 (3) der Hauptsatzung der Gemeinde Rosenow trifft der Bürgermeister Entscheidungen nach § 22 Abs. 4a KV M-V über die Einleitung und Ausgestaltung von Vergabeverfahren, soweit es sich nicht um eine Angelegenheit der laufenden Verwaltung handelt, bei einem geschätzten Wert unterhalb einer Wertgrenze von 5.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) sowie über den Zuschlag in sämtlichen Vergabeverfahren.
Hier wurde die Wertgrenze von 5.000,00 € netto überschritten, daher ist die Gemeindevertretung für die Einleitung und Ausgestaltung des Vergabeverfahrens zuständig.
Finanzielle Auswirkungen:
|
Ja |
|
Nein |
|
|
|
1. 140.000€ |
2.
€ |
3.
|
4. € |
|||
|
||||||
Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr: |
Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr: |
|
|
Keine Veranschlagung |
||
|
|
|||||
