Beschlussvorlage - 2025/GVJü/037
Grunddaten
- Betreff:
-
Erneuerung der Elektroanlage in der Grundschule - Bauleistungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Laura Pohl
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Gemeindevertretung Jürgenstorf
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Entscheidung
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14.05.2025
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Sachverhalt
Die Elektroanlage in der Grundschule „De plitschen Kinner“ in Jürgenstorf ist sehr veraltet und muss dringend erneuert werden.
Die Baukosten für diese Maßnahme werden auf ca. 323.000,00 € geschätzt. Die Maßnahme wird durch die Sonderbedarfszuweisung mitfinanziert.
Im Haushalt sind 375.000€ für dieses Vorhaben eingestellt.
Gemäß § 5 (1) des Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen- Verfahrensordnung (VgMinArbV MV) ist eine beschränkte Ausschreibung von Bauleistungen ohne Vorliegen eines Ausnahmetatbestandes nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A Abschnitt 1 zulässig, wenn der voraussichtliche Auftragswert 1.000.000,00 € nicht übersteigt.
Gemäß § 7 (3) der Hauptsatzung der Gemeinde Jürgenstorff trifft der Bürgermeister Entscheidungen nach § 22 Abs. 4a KV M-V über die Einleitung und Ausgestaltung von Vergabeverfahren, soweit es sich nicht um eine Angelegenheit der laufenden Verwaltung handelt, bei einem geschätzten Wert unterhalb einer Wertgrenze von 10.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) bei Bauleistungen sowie über den Zuschlag in sämtlichen Vergabeverfahren.
Da hier die Wertgrenze von 10.000,00 € überschritten worden ist, entscheidet die Gemeindevertretung über die Einleitung und Ausgestaltung des Vergabeverfahrens.
Finanzielle Auswirkungen:
x |
Ja |
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Nein |
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1. 360.055,00€ |
2.
€ |
3.
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4. € |
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Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr: |
Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr: |
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Keine Veranschlagung |
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