Beschlussvorlage - 2025/GVJü/041

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die Aufhebung des Beschlusses 2024/GVJü/017 mit dem folgenden Inhalt:

 

„Die Gemeindevertretung beschließt die Ausschreibung einer Teilfläche („Parzelle 3“) von dem Flurstück 99/4 aus der Flur 1 der Gemarkung Jürgenstorf.

 

Der Bodenrichtwert einer gemischten Baufläche im Innenbereich beträgt 16,00 €/m². Die Teilfläche hat eine Größe von ca. 800 m². Folglich ergibt sich für die Teilfläche des Flurstückes 99/4 ein Gesamtwert in Höhe von ca. 12.800,00 €.

 

Die Ausschreibung erfolgt, entsprechend des Gesamtwertes von der Teilfläche, zu einem Mindestgebot in Höhe von 12.800,00 €.

 

Die Ausschreibung wird auf der Internetseite des Amtes Stavenhagen und in dem Reuter-städter Amtsblatt veröffentlicht. Die Ausschreibung der Teilfläche erfolgt für 2 Monate.

 

Nach der Beendigung der Ausschreibung erhält der Höchstbietende den Zuschlag, sofern dessen Angebot nicht das Mindestgebot unterschreitet.

 

Der Erwerber übernimmt die Kosten, die durch die Vermessung der Teilfläche entstehen. Die Wahl und Beauftragung eines Vermessungsbüros erfolgt durch die Gemeinde Jürgenstorf.

 

Der Erwerber übernimmt die Kosten, die durch die Erstellung und notarielle Beurkundung des Kaufvertrages entstehen. Die Wahl und Beauftragung eines Notariats erfolgt durch die Gemeinde Jürgenstorf.

 

Nachdem die Teilfläche in das Eigentum des Erwerbers übergegangen ist, muss er innerhalb von 2 Jahren mit dem Bau eines Eigenheimes beginnen.

 

Nachdem die Teilfläche in das Eigentum des Erwerbers übergegangen ist, muss er innerhalb von 5 Jahren den Bau eines Eigenheimes vollenden.

 

Die Gemeinde Jürgenstorf garantiert dem Erwerber, dass die Zuwegung der Teilfläche über gemeindliche Flurstücke durch eine Grunddienstbarkeiten gesichert werden kann.

 

Der Erwerber zahlt der Gemeinde Jürgenstorf eine angemessene Entschädigung für die damit verbundene Wertminderung der gemeindlichen Flurstücke.

Die Eintragung der Grunddienstbarkeit wird durch die Gemeinde Jürgenstorf beantragt.

 

Die Gemeinde Jürgenstorf garantiert dem Erwerber, dass die Hausanschlüsse die über gemeindliche Flurstücke verlaufen durch beschränkt persönliche Dienstbarkeiten gesichert werden können.

 

Die Gemeinde Jürgenstorf übernimmt keine Kosten, die durch die Herstellung der Zufahrt entstehen und durch die Erschließung der Teilfläche entstehen.“

 

 

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Sachverhalt

Das Flurstück 99/4 aus der Flur 1 der Gemarkung Jürgenstorf befindet sich in dem Eigentum von der Gemeinde Jürgenstorf.

 

Die Gemeindevertreter hatten den Beschluss 2024/GVJü/017 gefasst, laut dem eine ca. 800 m² große Teilfläche von dem Flurstück 99/4 meistbietend als bebaubare Fläche ausgeschrie-ben werden soll.

 

Kurz daraufhin ist der positive Bauvorbescheid ausgelaufen, der die Veräußerung der Teil-fläche als Bauland ermöglicht hat. Ebenfalls wurde durch ein privates Bodengutachten fest-gestellt, dass sich das Flurstück 99/4 zum Teil nicht für die Errichtung eines Gebäudes eignet.

 

Es ist nun angedacht, dass die Bebaubarkeit der Fläche von der Gemeinde Jürgenstorf eindeutig geprüft wird, bevor es zu einer Ausschreibung bzw. einer Veräußerung kommt.

 

Der damalige Beschluss für die Ausschreibung soll dementsprechend vorerst aufgehoben werden.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

X

Nein

 

 

1.
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/ Herstellungskosten)

 

 

0 €

2.
Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 



0 €

3.
Finanzierung/
Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)




0 €

4.
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

0 €

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr:
Sachkonto:

Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr:
Finanzkonto:

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

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Anlagen

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