Beschlussvorlage - 2025/GVRi/028

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Ritzerow stimmt der Einleitung und Ausgestaltung des Vergabeverfahrens Erneuerung der Elektroanlage in der Kita Ritzerow sowie der anschließenden Auftragserteilung durch den Bürgermeister zu.

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Sachverhalt

Die Elektroanlage in der Kita „Wasserzwerge“ in Ritzerow ist sehr veraltet und muss erneuert werden.

Die Baukosten für diese Maßnahme werden auf 17.850 € brutto (15.000 € netto) geschätzt.

Im Haushalt stehen 20.000 € für diese Maßnahme zur Verfügung.

 

Gemäß § 5 (2) des Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen- Verfahrensordnung (VgMinArbV MV) ist eine Freihändige Vergabe von Bauleistungen ohne Vorliegen eines Ausnahmetatbestandes nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A Abschnitt 1 zulässig, wenn der voraussichtliche Auftragswert 200.000,00 € nicht übersteigt.

 

Gemäß § 7 (3) der Hauptsatzung der Gemeinde Ritzerow trifft der Bürgermeister Entscheidungen nach § 22 Abs. 4a KV M-V über die Einleitung und Ausgestaltung von Vergabeverfahren, soweit es sich nicht um eine Angelegenheit der laufenden Verwaltung handelt, bei einem geschätzten Wert unterhalb einer Wertgrenze von 5.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) sowie über den Zuschlag in sämtlichen Vergabeverfahren.

Da hier die Wertgrenze von 5.000,00 € überschritten worden ist, entscheidet die Gemeindevertretung über die Einleitung und Ausgestaltung des Vergabeverfahrens.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

 

 

1.
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/ Herstellungskosten)
 

17.850 €

2.
Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 

3.
Finanzierung/
Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)



4.
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr:
Sachkonto:

Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr:
Finanzkonto:

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

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