Beschlussvorlage - 2025/GVMö/026
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Mölln über die Festsetzung der Hebesätze für Realsteuern
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kämmerei
- Bearbeiter:
- Katrin Stegemann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Gemeindevertretung Mölln
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Entscheidung
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25.06.2025
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Sachverhalt
Die Grundsteuer zählt zu den wichtigsten Einnahmequellen der Gemeinden.
Sie ist eine Objektsteuer und knüpft an den vorhandenen Grundbesitz an.
Die Grundsteuer ist von den jeweiligen Eigentümerinnen und Eigentümern von Grundbesitz
(Grundstücke, Eigentumswohnungen und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) jährlich zu
zahlen.
Auf Grundlage der vom Finanzamt mittels Grundsteuermessbescheid festgestellten Werte
wird die Grundsteuer erhoben.
Bei einer aufkommensneutralen Erhebung der Grundsteuern ab 2025 bedeutet dies auf
Grundlage der Datenbasis (Stand 08.05.2025) eine Senkung des Hebesatzes
von bisher 309 v.H. auf 277 v.H. bei der Grundsteuer A.
Bei der Grundsteuer B erhöht sich der Hebesatz von 358 v.H. auf 360 v.H.
Die Hebesätze wurden nach der jeweiligen Grundsteuerart berechnet. Dabei wurden alle bis
zum 08.05.2025 vom Finanzamt übermittelten Grundsteuermessbeträge zugrunde gelegt.
Der Hebesatz der Gewerbesteuer i. H. v. 370 v. H. bleibt weiterhin unverändert und fließt in
gleicher Höhe in die neue Hebesatzung mit rückwirkender Gültigkeit ab 01.01.2025 ein.
Finanzielle Auswirkungen:
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Ja |
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Nein |
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1. € |
2.
€ |
3.
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4. € |
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Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr: |
Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr: |
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Keine Veranschlagung |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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56,6 kB
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