Beschlussvorlage - 2025/GVMö/027

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Mölln, als Trägerin der Kindertageseinrichtung „Am Storchennest“, beschließt die Satzung für den Betrieb gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts.

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Sachverhalt

Die Gemeinde Mölln, als Trägerin der Kindertagesstätte „Am Storchennest“ ist gesetzlich verpflichtet, gegenüber dem Finanzamt Körperschaftssteuererklärungen abzugeben. Grundlage dieser Erklärungen ist die Satzung für den Betrieb gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts.

Die Gemeinde Mölln hatte diese Satzung bereits am 28.03.2024 beschlossen, aber nicht bekannt gemacht. Durch die zwischenzeitliche Änderung der Kommunalverfassung und der Abgabenordnung wurde die Satzung entsprechend angepasst und ist eine erneute Beschlussfassung erforderlich. 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

X

Nein

 

 

1.
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/ Herstellungskosten)
 

2.
Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 

3.
Finanzierung/
Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)



4.
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr:
Sachkonto:

Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr:
Finanzkonto:

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

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Anlagen

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