Beschlussvorlage - 2025/GVIv/042

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

Beschluss über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 4 für das Sondergebiet „Skanlux-Ferienhäuser zwischen Eichenallee und Ivenacker See“ als Satzung

 

  1. Aufgrund des § 10 BauGB beschließt die Gemeindevertretung den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 4 "Skanlux Ferienhäuser zwischen Eichenallee und Ivenacker See", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) mit Stand vom 24.06.2025 als Satzung.

 

  1. Die Begründung mit Stand vom 24.06.2025 wird einschließlich sämtlicher Anlagen gebilligt.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 4 "Skanlux-Ferienhäuser zwischen Eichenallee und Ivenacker See" dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte zur Genehmigung vorzulegen und die Erteilung der Genehmigung alsdann ortsüblich bekannt zu machen.

 

  1. Mit der Bekanntmachung der Genehmigung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 4 "Skanlux Ferienhäuser zwischen Eichenallee und Ivenacker See" ist auch die 1. Berichtigung des Flächennutzungsplans vom 04.04.2025 ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

     

 

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Sachverhalt

 

Mit dem Beschluss über die Abwägung der eingegangenen Hinweise, Anregungen und Bedenken sowie dem Beschluss über den Durchführungsvertrag liegen die materiellen Voraussetzungen vor, um die Satzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4 für das Sondergebiet „Skanlux-Ferienhäuser zwischen Eichenallee und Ivenacker See“ zu beschließen. Die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen des Planes stellen nach der ortsüblichen Bekanntmachung geltendes Ortsrecht dar.

 

 

 

    

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein  x

 

 

1.
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/ Herstellungskosten)
 

2.
Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 

3.
Finanzierung/
Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)



4.
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr:
Sachkonto:

Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr:
Finanzkonto:

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

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Anlagen

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