Beschlussvorlage - 2025/GVMö/028

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung stimmt der Einleitung und Ausgestaltung des Vergabeverfahrens „Erneuerung Fahrgastunterstände in Buchholz und Lüdershof“ sowie der anschließenden Zuschlagserteilung durch den Burgermeister zu.

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Sachverhalt

Das Fachwerk der Fahrgastunterstande in Buchholz und in Lüdershof sind stark geschädigt. Teilweise ist das Holz an den Verbindungsstellen schon verrottet. Die Reparatur der beiden Unterstände soll entweder durch austauschen der kaputten Fachwerkteile erfolgen oder das Fachwerk soll komplett herausgenommen werden. Die günstiger Variante soll hierbei ermittelt werden. 

 

Gemäß § 5 (2) des Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen- Verfahrensordnung (VgMinArbV MV) ist eine Freihändige Vergabe von Bauleistungen ohne Vorliegen eines Ausnahmetatbestandes nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A Abschnitt 1 zulässig, wenn der voraussichtliche Auftragswert 200.000,00 € nicht übersteigt.

 

Die geschätzten Kosten für beide Fahrgastunterstände liegen bei ca.: 10.000 €.

 

Gemäß § 7 (3) der Hauptsatzung der Gemeinde Mölln trifft der Bürgermeister Entscheidungen nach § 22 Abs. 4a KV M-V über die Einleitung und Ausgestaltung von Vergabeverfahren, soweit es sich nicht um eine Angelegenheit der laufenden Verwaltung handelt, bei einem geschätzten Wert unterhalb einer Wertgrenze von 5.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) sowie über den Zuschlag in sämtlichen Vergabeverfahren. Da hier die Wertgrenze von 5.000,00 € überschritten worden ist, entscheidet die Gemeindevertretung über die Einleitung und Ausgestaltung des Vergabeverfahrens.

 

Diese Maßnahme wird aus der HH-Stelle 54100.52338000 finanziert.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

 

 

1.
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/ Herstellungskosten)
 

2.
Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 

3.
Finanzierung/
Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)



4.
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr:
Sachkonto:

Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr:
Finanzkonto:

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

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