Beschlussvorlage - 2025/SVS/158

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung beschließt die anliegende Haushaltssatzung für das Städtebauliche Sondervermögen „Historische Altstadt“ der Reuterstadt Stavenhagen für das Haushaltsjahr 2025.

 

Anlage: Haushaltssatzung für das Städtebauliche Sondervermögen der Reuterstadt Stavenhagen „Historische Altstadt“ für das Haushaltsjahr 2025

 

 

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Sachverhalt

 

Im Haushaltsjahr 2025 werden im Städtebaulichen Sondervermögen „Historische Altstadt“ keine neuen Investitionen umgesetzt.

 

Im Jahr 2019 wurde für dieses Sondervermögen der letzte Zuwendungsbescheid vom Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern erstellt. Die damit bewilligten Mittel sind bis zum Jahr 2023 kassenwirksam. Im Haushaltsjahr 2024 erfolgte die Verwendung der noch zur Verfügung stehenden Mittel und es beginnt bereits die Endabrechnung des Sanierungsvermögens.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

 

 

1.

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- /Herstellungskosten)

 

2.

Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 

 

3.

Finanzierung/ Eigenanteil

(i.d.R.=Kreditbedarf)

 

 

4.

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt mit:

HH-Jahr:

Sachkonto:

Veranschlagung im Finanzhaushalt mit:

HH-Jahr:

Finanzkonto:

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

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Anlagen

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