Beschlussvorlage - 2025/SVS/164

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Reuterstadt Stavenhagen gibt dem Widerspruch des Bürgermeisters gegen den Beschluss 2025/SVS/142 – Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer und Gewerbesteuer in der Reuterstadt Stavenhagen für das Haushaltsjahr 2025 - statt.

Reduzieren

Sachverhalt

Gemäß § 33 Abs. 1 Satz 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) hat der Bürgermeister dem Beschluss der Gemeindevertretung binnen zwei Wochen nach der Beschlussfassung schriftlich zu widersprechen, wenn der Beschluss gegen das Recht verstößt.

 

Mit Datum vom 12.06.2025 legte der Bürgermeister form- und fristgerecht Widerspruch beim Stadtpräsidenten gegen den Beschluss ein. Die Stadtvertretung hat nach § 33 Abs. 1 Satz 5 KV M-V über die Angelegenheit zu entscheiden.

 

Der Widerspruch einschließlich der Begründung ist der Anlage beigefügt.

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 X

Nein

 

 

1.
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/ Herstellungskosten)
 

2.
Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 

3.
Finanzierung/
Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)



4.
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr:
Sachkonto:

Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr:
Finanzkonto:

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...