Beschlussvorlage - 2025/SVS/216

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

  1. Die Stadtvertretung beschließt die vorliegende Kalkulation zur Erhebung der Gebühren zur Deckung des Verbandsbeitrages des Wasser- und Bodenverbandes „Obere Peene“ mit Sitz in Neukalen ab dem Jahr 2026.

 

  1. Die Stadtvertretung beschließt die anliegende 4.Satzung zur Änderung der Satzung der Reuterstadt Stavenhagen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung des Verbandsbeitrages des Wasser- und Bodenverbandes „Obere Peene“ mit Sitz in Neukalen mit der Anlage 1.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Durch eine rechtliche Beratung in einem Widerspruchsfall wurden uns Hinweise zur Rechtmäßigkeit der Satzung gegeben. Diese machen eine Änderung des Satzungstextes in folgenden Punkten notwendig:

 

1. Damit die Erhebung der Gebühren weiterhin je Grundbuchblatt erfolgen kann, wurde die Definition von dem Begriff Grundstück konkretisiert:

 

Grundstück im Sinne dieser Satzung sind alle unter einer Grundbuchblattnummer eingetragenen Flurstücke.

 

2. Der Gebührenmaßstab war bisher nicht bestimmt genug angegeben und wird nun wie folgt dargestellt:

 

Die Gebühr wird nach Beitragseinheiten (BE) festgesetzt. Die Summe der Beitragseinheiten wird wie folgt errechnet:

 

Grundstücksfläche * Gewässerdichtefaktor * Zu-/Abschlagsfaktor = BE

 in ha              nach Nutzungsartengruppe

 

Der Gewässerdichtefaktor beträgt 2,3 und ergibt sich aus der Beitragsklasse, in der die Reuterstadt Stavenhagen im WBV „Obere Peene“ auf Grund der Gewässerdichte eingestuft ist. Dieser wird der Stadt Stavenhagen mit dem jährlichen Beitragsbescheid des WBV „Obere Peene“ mitgeteilt.

Der Zu- bzw. Abschlagsfaktor ergibt sich aus der Nutzungsart des Grundstückes, festgestellt auf der Grundlage des amtlichen Liegenschaftskatasters. Der jeweilige Faktor ist der Anlage 1 der 4. Satzung zur Änderung der Satzung der Reuterstadt Stavenhagen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung des Verbandsbeitrages des Wasser- und Bodenverbandes „Obere Peene“ mit Sitz in Neukalen zu entnehmen.

 

Weisen Teilflächen eines Grundstücks unterschiedliche Nutzungsartengruppen auf, so ist für jede Teilfläche mit einer anderen Nutzungsartengruppe die darauf entfallende Gebühr getrennt zu ermitteln.

 

3. Die Verbandsversammlung des WBV „Obere Peene“ hat in ihrer Sitzung am 12.11.2025 den Hebesatz für den allgemeinen Beitrag für 2026 in Höhe von 12,50 € (gleiche Höhe wie 2025) beschlossen. Da sich die Verwaltungskosten geändert haben, wurde die Kalkulation überarbeitet. Gemäß der anliegenden Kalkulation ergibt sich folgende Berechnung:

 

 Eine Gebühr in Höhe von 13,20 € je Beitragseinheit. (bisher: 13,15 €)

 

Jeder Gebührenpflichtige zahlt eine Mindestgebühr von 1 Beitragseinheit in Höhe von 13,20 €. (bisher: 13,15 €)

 

Ergibt sich bei der tatsächlichen Berechnung für den Gebührenpflichtigen ein Wert von mehr als 1 Beitragseinheit, wird nach den tatsächlichen Beitragseinheiten berechnet.

 

 

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

 

 

1.

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- /Herstellungskosten)

 

2.

Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 

 

3.

Finanzierung/ Eigenanteil

(i.d.R.=Kreditbedarf)

 

 

4.

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt mit:

HH-Jahr:

Sachkonto:

Veranschlagung im Finanzhaushalt mit:

HH-Jahr:

Finanzkonto:

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...