Beschlussvorlage - 2026/GVBr/031
Grunddaten
- Betreff:
-
5. Änderungssatzung der Gemeinde Briggow über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser und Bodenverbandes „Obere Peene“ Neukalen und des Wasser- und Bodenverbandes „Obere Havel/Obere Tollense“ Neubrandenburg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kämmerei
- Bearbeiter:
- Annegret Bünger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Gemeindevertretung Briggow
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Entscheidung
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11.02.2026
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Beschlussvorschlag
1. Die Gemeindevertretung Briggow beschließt die vorliegende Kalkulation zur Erhebung der Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge der Wasser- und Bodenverbände „Obere Peene“ Neukalen und „Obere Havel/Obere Tollense“ Neubrandenburg für den Zeitraum vom 01.01.2026 bis 31.12.2026.
2. Die Gemeindevertretung Briggow beschließt die anliegende 5. Änderungssatzung mit der Anlage 1 der Gemeinde Briggow über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge der Wasser- und Bodenverbände „Obere Peene“ Neukalen und „Obere Havel/Obere Tollense“ Neubrandenburg.
Sachverhalt
Im Rahmen einer rechtlichen Beratung durch unser Rechtsanwaltsbüro im Zusammenhang mit einem Widerspruchsfall wurden Hinweise zur Rechtmäßigkeit der bestehenden Satzung gegeben. Auf dieser Grundlage wurde der Satzungstext überarbeitet und geändert (siehe 5. Änderung zur Satzung)
Beim Wasser- und Bodenverband „Obere Havel/Obere Tollense“ Neubrandenburg bemisst sich der Beitrag auf Grundlage des Durchschnitts der tatsächlich entstandenen Kosten für die Gewässerunterhaltung der drei vorangegangenen Haushaltsjahre. Für den Zeitraum 2026 -2028 wurde ein durchschnittlicher Aufwand in Höhe von 722,40 € (bisher 833,32 €) für eine beitragspflichtige Fläche von 38,3143 ha in der Gemeinde Briggow ermittelt und in der Verbandsversammlung am 08.11.2025 beschlossen.
Die Verbandsversammlung des WBV „Obere Peene“ hat in ihrer Sitzung am 12.11.2025 den Hebesatz für den allgemeinen Beitrag für das Jahr 2026 in Höhe von 12,50 € je Beitragseinheit beschlossen. Der Hebesatz entspricht damit der Höhe des Jahres 2025.
Da sich die Verwaltungskosten der Gemeinde Briggow, die im Zusammenhang mit der Gebührenerhebung entstehen, verändert haben, wurde die Gebührenkalkulation überarbeitet.
Aufgrund der Änderungen der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Obere Havel/Obere Tollense“ Neubrandenburg sowie der angepassten Verwaltungskosten (bei beiden Wasser- und Bodenverbänden) wurde die Gebührenkalkulation neu berechnet. Die Neukalkulation vermeidet eine Über- bzw. Unterdeckung der Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge an die Wasser- und Bodenverbände.
Für die Gebührenpflichtigen der Gemeinde Briggow ergeben sich dadurch folgende Änderungen:
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2025 |
2026 |
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WBV „Obere Peene“ Neukalen
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je BE 12,72 € |
je BE 12,78 € |
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WBV „Obere Havel/Obere Tollense“ Neubrandenburg
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je ha 22,62 €
Mindestgebühr 11,31 € |
je ha 19,86 €
Mindestgebühr 9,93 € |
Finanzielle Auswirkungen:
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Ja |
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Nein |
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1. € |
2.
€ |
3.
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4. € |
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Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr: |
Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr: |
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Keine Veranschlagung |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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135,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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448,1 kB
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3
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(wie Dokument)
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636,1 kB
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