Beschlussvorlage - 2026/SVS/246

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung Stavenhagen beschließt den Abschluss des Städtebaulichen Vertrages über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3/I „Erweiterung Industriegebiet Basepohler Schlag“ in seiner vorgelegten Form.

  

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Sachverhalt

 

Für die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage auf dem Gelände der ehemaligen Stockcar-Bahn hat führt die Stadt Stavenhagen das Änderungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 3/I durch.

 

Auf Grundlage des § 11 BauGB „Städtebaulicher Vertrag“ können Gemeinden einem Vorhabenträger die Erarbeitung des Bebauungsplanes auf dessen Kosten übertragen.

 

Der vorliegende Vertragsentwurf im Sinne des § 11 BauGB beinhaltet neben den üblichen Regelungen vor allem die Verpflichtung des Vorhabenträgers

  •           zur Übernahme der Planungskosten für die B-Planänderung,
  •           zur Durchführung des Vorhabens auf eigene Kosten,
  •           zum Rückbau der PV-Anlage nach dauerhafter Aufgabe der Nutzung,
  •           zur Zahlung einer einseitigen Zuwendung in Höhe von 0,2 Cent/Kilowattstunde an die Stadt Stavenhagen nach Abschluss eines Vertrages im Sinne des § 6 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2023.

 

Die Verwaltung empfiehlt der Stadtvertretung, dem vorliegenden Vertrag zuzustimmen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein x

 

 

1.
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/ Herstellungskosten)
 

2.
Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 

3.
Finanzierung/
Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)



4.
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr:
Sachkonto:

Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr:
Finanzkonto:

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

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Anlagen

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