Beschlussvorlage - 2026/SVS/255

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

1. Die Stadtvertretung beschließt die anliegende Kalkulation der Entgelte für die Nutzung der Sporthallen in der Reuterstadt Stavenhagen.

 

2. Die Stadtvertretung beschließt die anliegende Entgeltordnung für die Sporthallen der Reuterstadt Stavenhagen.

Die Entgeltordnung tritt zum 01.04.2026 in Kraft.

 

 

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Sachverhalt

 

In der Entgeltordnung für die Sporthallen in der Reuterstadt Stavenhagen sind die Entgelte für die verschiedene Nutzergruppen geregelt.

Letztmalig wurde die Entgeltordnung im Jahr 2021 bearbeitet.

Zwischenzeitlich haben sich die Personal- und Sachkosten erhöht.

Als Beitrag zur Haushaltskonsolidierung schlägt die Verwaltung eine Erhöhung der Entgelte vor.

Für die Turnhalle in der Goethestraße (Budokan Torite e. V.) wurden keine Entgelte berechnet.

 

Durch die vorgeschlagene Erhöhung der Entgelte wird keine Kostendeckung erreicht.

 

Es wird für das Haushaltsjahr 2026 mit Mehreinnahmen in Höhe von ca. 2.500 EUR gerechnet.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

 

 

1.
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/ Herstellungskosten)
 

2.
Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 

3.
Finanzierung/
Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)



4.
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr:
Sachkonto:

Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr:
Finanzkonto:

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

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Anlagen

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