Beschlussvorlage - 2026/SVS/247
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Abwägung der Anregungen und Hinweise aus den Stellungnmahmen der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3/I "Erweiterung Industriegebiet Basepohler Schlag"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Birgitt Hohenegger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtvertretung der Reuterstadt Stavenhagen
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Entscheidung
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19.03.2026
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Geplant
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Geplant
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Bauausschuss
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Vorberatung
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23.02.2026
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Beschlussvorschlag
Beschluss über die Abwägung der Anregungen und Hinweise aus der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3/I „Erweiterung Industriegebiet Basepohler Schlag“
1. Planerischer Grundgedanke
Ziel und Zweck dieser 1. Änderung des B-Plans Nr. 3/1 ist die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage im Plangebiet. Die im B-Plan Nr. 3/1 ausgewiesene Stockcarbahn wird seit einigen Jahren nicht mehr genutzt. Die verbliebene Brachfläche soll für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage genutzt werden.
2. Gewichtung der Anregungen und Hinweise
Das Amt für Raumordnung und Landesplanung Mecklenburgische Seenplatte hat in seiner Stellungnahme vom 13.08.2025 mitgeteilt, dass das Vorhaben mit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung und Landesplanung vereinbar ist.
Während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB wurde seitens der Öffentlichkeit keine Stellungnahme abgegeben. Die Anregungen aus den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB werden in der Planung berücksichtigt. Die Nachbargemeinden Grammentin, Gülzow, Ivenack, Jürgenstorf und Ritzerow haben mitgeteilt, dass ihre wahrzunehmenden Belange unberührt bleiben.
3. Abwägung der vorgebrachten Anregungen und Hinweise
Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden von der Stadtvertretung geprüft. Das Ergebnis der Prüfung und Abwägung wird als Anlage zum Beschluss genommen. Die Abwägung ist mit dieser Beschlussfassung erfolgt.
Sachverhalt
Nach § 1 Abs. 7 BauGB sind bei der Abwägung von Bauleitplanungen die öffentlichen und privaten Belange, die während der Beteiligung der Behörden und der öffentlichen Auslegung geltend gemacht worden sind, gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen.
Der von der Stadtvertretung am 24.07.2025 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes wurde in der Zeit vom 18.08.2025 bis 19.09.2025 öffentlich ausgelegt.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 BauGB am Verfahren beteiligt. Die Stadt geht davon aus, dass Belange der Öffentlichkeit nicht betroffen sind.
Da die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit erfolgt ist und diese Prüfung zu keiner Änderung der Grundzüge der Planung geführt hat, kann nachfolgend der Satzungsbeschluss gefasst werden.
Finanzielle Auswirkungen:
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Ja |
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Nein x |
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1. € |
2.
€ |
3.
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4. € |
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Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr: |
Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr: |
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Keine Veranschlagung |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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12,8 MB
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