Beschlussvorlage - 2026/SVS/295
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Nachtragshaushaltssatzung der Reuterstadt Stavenhagen für das Haushaltsjahr 2026
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kämmerei
- Bearbeiter:
- Berit Neumann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtvertretung der Reuterstadt Stavenhagen
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Entscheidung
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12.05.2026
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Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung beschließt die als Anlage beigefügte 1. Nachtragshaushaltssatzung der Reuterstadt Stavenhagen für das Haushaltsjahr 2026:
- 1. Nachtragshaushaltssatzung der Reuterstadt Stavenhagen für das Haushaltsjahr 2026 (Hebesatz für die Grundsteuer B 707 v. H.)
oder
- 1. Nachtragshaushaltssatzung der Reuterstadt Stavenhagen für das Haushaltsjahr 2026 (Hebesatz für die Grundsteuer B 557 v. H.)
oder
- 1. Nachtragshaushaltsatzung der Reuterstadt Stavenhagen für das Haushaltsjahr 2026 (Hebesatz für die Grundsteuer B 507 v. H.)
Sachverhalt
1. Nachtragshaushaltssatzung der Reuterstadt Stavenhagen
In der Sitzung der Stadtvertretung am 29.04.2026 wurde die Haushaltssatzung der Reuterstadt Stavenhagen für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen.
Die Festsetzung des Hebesatzes für die Grundsteuer B erfolgte in Höhe von 407 v. H.. Der aufkommensneutrale Hebesatz für die Grundsteuer B beträgt 707 v. H..
Aufkommensneutral bedeutet, dass das in der Höhe gleiche Aufkommen an Grundsteuer B im Haushaltsjahr 2026 erzielt werden kann, wie im Haushaltsjahr 2024 (vor Wirksamwerden der Grundsteuerreform).
Als Nr. 1 im Beschlussvorschlag wird die 1. Nachtragshaushaltsatzung 2026 mit dem auf
707 v. H. geänderten Hebesatz für die Grundsteuer B vorgeschlagen. Diese Hebesatzerhöhung verringert das Defizit im Ergebnishaushalt um 344.600 € auf neu 5.686.800 € und trägt damit auch zur Senkung des festzusetzenden Höchstbetrages für den Kassenkredit bei (von vorher 9.053.100 € auf nunmehr 8.708.500 €).
Als Nr. 2 im Beschlussvorschlag wird die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2026 mit dem auf 557 v. H. geänderten Hebesatz für die Grundsteuer B vorgeschlagen. Diese Hebesatzerhöhung verringert das Defizit im Ergebnishaushalt um 179.200 € auf neu 5.852.200 € und trägt damit auch zur Senkung des festzusetzenden Höchstbetrages für den Kassenkredit bei (von vorher 9.053.100 € auf nunmehr 8.873.900 €).
Als Nr. 3 im Beschlussvorschlag wird die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2026 mit dem auf 507 v. H. geänderten Hebesatz für die Grundsteuer B vorgeschlagen. Diese Hebesatzerhöhung verringert das Defizit im Ergebnishaushalt um 124.100 € auf neu 5.907.300 € und trägt damit auch zur Senkung des festzusetzenden Höchstbetrages für den Kassenkredit bei (von vorher 9.053.100 € auf nunmehr 8.929.000 €).
Weitere Änderungen wurden in den bisher beschlossenen Planansätzen im Zuge der Erstellung der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2026 nicht vorgenommen.
Bis zum 30.06.2026 können die Hebesätze für die Grundsteuern mit Wirkung zum 01.01. des Jahres erhöht werden, danach sind Erhöhungen für das Haushaltsjahr 2026 ausgeschlossen (§ 25 Grundsteuergesetz).
Aus Sicht der Verwaltung wird wiederholt eine Erhöhung des Hebesatzes für die Grundsteuer B vorgeschlagen, immer im Hinblick auf die Erzielung des gleichen Betrages an Grundsteuer B wie im Haushaltsjahr 2024. Mit der bisherigen Festsetzung des Hebesatzes für die Grundsteuer B in Höhe von 407 v. H. verzichtet die Reuterstadt im Haushaltsjahr 2026 auf Erträge in Höhe von 344.600 €.
Die Hebesatzerhöhung ist in Anbetracht der schlechten finanziellen Lage der Reuterstadt eine Maßnahme der Haushaltskonsolidierung und senkt das vorhandene Defizit.
Als Anlage werden Vergleichsrechnungen für die Erhöhung des Hebesatzes für die Grundsteuer B auf 507 v. H. bzw. auf 557 v. H. angefügt.
Die Erhöhung des Hebesatzes für die Grundsteuer B auf 707 v. H. wurde bereits umfassend in der Beschlussvorlage 2025/SVS/214 dargestellt (Hebesatzung 2026).
Finanzielle Auswirkungen:
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Ja |
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Nein |
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1. € |
2.
€ |
3.
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4. € |
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Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr: |
Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr: |
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Keine Veranschlagung |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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181,9 kB
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2
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3
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4
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5
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(wie Dokument)
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6
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(wie Dokument)
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142,3 kB
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