Beschlussvorlage - 2026/SVS/303

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Beschluss über den Entwurf und die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 19 „Alte Kofferfabrik“ der Reuterstadt Stavenhagen

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes mit textlichen Festsetzungen sowie der Entwurf der Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

  1. Die Entwürfe des Bebauungsplanes mit den textlichen Festsetzungen und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB in das Internet einzustellen und unter www.stavenhagen.de zu veröffentlichen. Die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind auf elektronischem Weg von der Veröffentlichung im Internet zu benachrichtigen. Zusätzlich ist der Planentwurf zum Bebauungsplan mit Begründung öffentlich auszulegen.

 

  1. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu dem Planentwurf und zu dem Begründungsentwurf einzuholen.

 

  

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Sachverhalt

 

 

Mit der Auslegung als wesentlichstem Verfahrensschritt bei der Erarbeitung von Bauleitplanungen wird bezweckt, der Öffentlichkeit Gelegenheit zum Abgeben von Stellungnahmen zu geben. Bürger, Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange erhalten dadurch die Möglichkeit, in einem förmlichen Verfahren ihre Vorstellungen zum Bauleitplanentwurf mitzuteilen oder auf seine Inhalte einzuwirken. Die öffentliche Auslegung bildet die Grundlage einer sachgerechten Abwägung durch die Stadt.

 

Der vorliegende Planentwurf beinhaltet mit der im Bauausschuss am 23.02.2026 abgestimmten Vorzugsvariante 1 die Darstellungen und Festsetzungen, die zum Erreichen der Planungsziele aus dem Aufstellungsbeschluss vom 21.10.2021 erforderlich sind (Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Wohnhäusern).

 

 

Die Stadtvertretung möge die Entwürfe von Planzeichnung, Textlichen Festsetzungen (Teil B) und Begründung zum Bebauungsplan Nr. 19 „Alte Kofferfabrik“ billigen und die öffentliche Auslegung beschließen.

 

 

   

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein  x

 

 

1.
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/ Herstellungskosten)
 

2.
Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 

3.
Finanzierung/
Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)



4.
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr:
Sachkonto:

Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr:
Finanzkonto:

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

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Anlagen

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