Beschlussvorlage - 2019/GVRi/0005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Ritzerow stellt die vom Rechnungsprüfungsausschuss mit Prüfbericht vom 29.10.2019 geprüften und mit dem Prüfvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses der Gemeinde vom 29.10.2019 versehenen Jahresabschluss der Gemeinde Ritzerow zum 31.12.2017 sowie den Schlussbericht über die erfolgte Prüfung für das Jahr 2017 fest.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Jahresabschluss der Gemeinde Ritzerow zum 31.12.2017 ist am 29.10.2019  vom Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde geprüft worden (Prüfungsvermerk siehe Anlage).

 

Seit dem Haushaltsjahr 2012 werden die Haushaltsplanung und die laufenden Geschäfte des Rechnungswesens nach den Vorschriften des NKHR- MV (neues kommunales Haushalts- und Rechnungswesen Mecklenburg-Vorpommern) geführt.

 

Die Bilanzsumme beträgt           2.927.643,47 EUR

Die Höhe des Eigenkapitals beträgt                         955.751,07 EUR

Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag                                 25.242,02 EUR

 

 

Gemäß § 1 Abs. 4 KPG obliegt die örtliche Prüfung dem Rechnungsprüfungsausschuss

der Gemeinde Mölln. Die örtliche Prüfung umfasst gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1, 3 bis 5 und 8 des Kommunalprüfungsgesetzes M-V auch die Prüfung des Jahresabschlusses, der Anlagen zum Jahresabschluss sowie die Einhaltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung. Aufgrund dieser rechtlichen Bestimmung haben wir den Jahresabschluss - bestehend aus Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz, dem Anhang sowie den Anlagen zum Jahresabschluss

unter Einbeziehung des Rechnungswesens der Gemeinde Ritzerow für das Haushaltsjahr vom 01. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 geprüft.

 

Nach § 3a Abs.5 KPG fertigt der Rechnungsprüfungsausschuss einen abschließenden Prüfungsvermerk an, der der Gemeindevertretung vorzulegen ist.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat auf der Grundlage ihrer Prüfungsfeststellungen einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Im Ergebnis seiner Prüfung hat der Rechnungsprüfungsausschuss zu den wirtschaftlichen Verhältnissen der Gemeinde Ritzerow keine ergänzenden Feststellungen gemacht.

 

Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Verwaltung hat zu keinen wesentlichen Feststellungen geführt.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

 

 

1.

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- /Herstellungskosten)

 

2.

hrliche Folgekosten/ -lasten

 

 

 

3.

Finanzierung/ Eigenanteil

(i.d.R.=Kreditbedarf)

 

 

4.

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt mit:

HH-Jahr:

Sachkonto:

Veranschlagung im Finanzhaushalt mit:

HH-Jahr:

Finanzkonto:

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

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