Beschlussvorlage - 2021/SVS/231

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss beschließt die Leistung einer außerplanmäßigen Auszahlung in Höhe von

 

                                               8.640,12 €

                   (achttausendsechshundertvierzig 12/00 EURO)

 

Produktsachkonto  21101.0822400 Fritz-Reuter-Grundschule. Hardware und EDV-

technische Ausstattung

 

für den Erwerb von mobilen Leihgeräten (Tablets) für die Lehrkräfte.

 

Diese außerplanmäßige Auszahlung wird in voller Höhe über eine Zuwendung des Landes Mecklenburg-Vorpommern gemäß Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen aus dem Förderprogramm „Leihgeräte für Lehrkräfte“ des DigitalPakts Schule 2019 bis 2024 für schulgebundene mobile Endgeräte als Leihgeräte für Lehrkräfte

 

Produktsachkonto 21101.2314200 Fritz-Reuter-Grundschule. Sonderposten aus

Zuwendungen vom Land 

 

gedeckt.

 

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Sachverhalt

 

 Auf Grundlage der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen aus dem Förderprogramm „Leihgeräte für Lehrkräfte“ des DigitalPakts Schule 2019 bis 2024 für schulgebundene mobile Endgeräte als Leihgeräte für Lehrkräfte (SchulLeihgeräteFöRL M-V) vom 27.08.2021 erhält die Stadt Stavenhagen als Schulträger für die Fritz-Reuter-Grundschule und den Reuterstädter Schulcampus – Gesamtschule Stavenhagen insgesamt 44.640,64 € für die Beschaffung mobiler Endgeräte für die Lehrkräfte.

Laut Richtlinie erfolgt die Verteilung der Zuwendung auf Grundlage der Anzahl der Lehrkräfte an den Schulen.

So erhalten die

Fritz-Reuter-Grundschule:          8.640,12 €   (12 Lehrkräfte)              und der

Reuterstädter Schulcampus:    36.000,05 €   (50 Lehrkräfte).

 

Die Zuwendung ist für die Anschaffung schulgebundener mobiler Endgeräte (Tablets, Laptops, Notebooks) vorgesehen.

Diese Geräte sind für die Unterrichtsvor- und -nachbereitung und die Durchführung digitaler Unterrichtsformen, unabhängig davon ob der Unterricht in der Schule oder als Distanzlernen stattfindet, vorgesehen.

 

Die Deckung dieser außerplanmäßigen Auszahlung erfolgt in voller Höhe über eine Zuwendung des Landes Mecklenburg- Vorpommern.

 

Ein Eigenanteil der Stadt Stavenhagen ist gem. o. g. Richtlinie nicht erforderlich.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja

 

Nein

 

 

1.
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/ Herstellungskosten)
 

2.
Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 

3.
Finanzierung/
Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)



4.
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr:
Sachkonto:

Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr:
Finanzkonto:

 

 

Keine Veranschlagung

 

X

 

 

 

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