Beschlussvorlage - 2021/SVS/232

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt die Leistung einer außerplanmäßigen Auszahlung in Höhe von

 

                                           36.000,05  

                   (sechsunddreißigtausend  05/00 EURO)

 

Produktsachkonto  21800.0822400 Reuterstädter Schulcampus. Hardware und EDV-

technische Ausstattung

 

für den Erwerb von mobilen Leihgeräten (Tablets) für die Lehrkräfte.

 

Diese überplanmäßige Auszahlung wird in voller Höhe über eine Zuwendung des Landes Mecklenburg-Vorpommern gemäß Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen aus dem Förderprogramm „Leihgeräte für Lehrkräfte“ des DigitalPakts Schule 2019 bis 2024 für schulgebundene mobile Endgeräte als Leihgeräte für Lehrkräfte

 

Produktsachkonto 21800.2314200 Reuterstädter Schulcampus-Gesamtschule Stavenhagen.

Sonderposten aus Zuwendungen vom Land

 

gedeckt.

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Sachverhalt

Auf Grundlage der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen aus dem Förderprogramm „Leihgeräte für Lehrkräfte“ des DigitalPakts Schule 2019 bis 2024 für schulgebundene mobile Endgeräte als Leihgeräte für Lehrkräfte (SchulLeihgeräteFöRL M-V) vom 27.08.2021 erhält die Stadt Stavenhagen als Schulträger für die Fritz-Reuter-Grundschule und den Reuterstädter Schulcampus – Gesamtschule Stavenhagen insgesamt 44.640,64 € für die Beschaffung mobiler Endgeräte für die Lehrkräfte.

Laut Richtlinie erfolgt die Verteilung der Zuwendung auf Grundlage der Anzahl der Lehrkräfte an den Schulen.

 

So erhalten die

Fritz-Reuter-Grundschule:          8.640,12 €   (12 Lehrkräfte) und der

Reuterstädter Schulcampus:    36.000,05 €   (50 Lehrkräfte).

 

Die Zuwendung ist für die Anschaffung schulgebundener mobiler Endgeräte (Tablets, Laptops, Notebooks) vorgesehen.

Diese Geräte sind für die Unterrichtsvor- und -nachbereitung und die Durchführung digitaler Unterrichtsformen, unabhängig davon ob der Unterricht in der Schule oder als Distanzlernen stattfindet, vorgesehen.

 

Die Deckung dieser außerplanmäßigen Auszahlung erfolgt in voller Höhe über eine Zuwendung des Landes Mecklenburg- Vorpommern.

 

Ein Eigenanteil der Stadt Stavenhagen ist gem. o. g. Richtlinie nicht erforderlich.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja

 

Nein

 

 

1.
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/ Herstellungskosten)
 

2.
Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 

3.
Finanzierung/
Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)



4.
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr:
Sachkonto:

Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr:
Finanzkonto:

 

 

Keine Veranschlagung

 

X

 

 

 

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