Beschlussvorlage - 2021/SVS/238
Grunddaten
- Betreff:
-
Einstellung eines Citymanagers
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Jens Reichert
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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09.11.2021
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Geplant
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Reuterstadt Stavenhagen
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Entscheidung
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25.11.2021
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Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung der Reuterstadt Stavenhagen beschließt, für die Haushaltsplanung 2022 und 2023 einen Citymanager in den Stellenplan aufzunehmen sowie den benötigten Eigenanteil an den Personalkosten in Höhe von jeweils 4.000,00 € bereitzustellen.
Die Deckung der Aufwendungen (Eigenanteil) erfolgt in Höhe von jeweils 4.000,00 €
im Haushaltsjahr 2022 aus dem Produktsachkonto 28101.5639000 Feste. Ausrichtung des Festes
und
im Haushaltsjahr 2023 aus dem Produktsachkonto 28100.563900 ReuterFestSpiele. Ausrichtung des Festes.
Sachverhalt
Aus dem sogenannten M-V Schutzfonds können Personalausgaben für einen Citymanager gefördert werden. In Grundzentren (wie Stavenhagen) beträgt die Förderquote 80%, höchstens 40.000,00 € jährlich.
Die Einstellung selbst muss nicht durch die Stadtvertretung beschlossen werden, da die Stadtvertretung üblicherweise im Rahmen des Stellenplanes als Bestandteil des Haushaltsplanes und dieser wiederum als Bestandteil der Haushaltssatzung über diese Frage entscheidet. Für die weitere Bearbeitung des Förderantrags durch die Bewilligungsbehörde ist allerdings eine Beschlussfassung durch die Stadtvertretung nötig. Das Landesamt für Gesundheit und Soziales muss für die Entscheidung über die Vergabe von Fördermitteln die Sicherheit haben, dass die Stelle auch besetzt werden kann. Die Stelle soll in Teilzeit mit 50% einer Vollzeitstelle besetzt und im Stellenplan ausgewiesen werden.
Die voraussichtlichen Kosten betragen jährlich 20.000,00 €, wobei jährlich 4.000,00 € als Eigenanteil der Stadt Stavenhagen bereitzustellen sind. Da es sich bei der Einstellung eines Citymanagers um eine zusätzlich freiwillige Leistung handelt und die Stadt Stavenhagen sich auf Grund ihrer finanziellen Situation im Wegfall der dauernden Leistungsfähigkeit befindet, sind bei anderen freiwilligen Leistungen diese Einsparungen in Höhe von 4.000 € vorzunehmen. Ansonsten würde die Veranschlagung von jährlichen zusätzlichen 4.000,00 € der Wiedererlangung der dauernden Leistungsfähigkeit entgegenstehen.
Die benötigten 4.000 € Eigenmittel werden in den Jahren 2022 und 2023 durch Einsparungen bei den
Produktsachkonten
28101.5639000 Feste. Ausrichtung des Festes (2022, Ansatz 14.000 € , dann Kürzung um 4.000 €) und
28100.5639000 ReuterFestSpiele.Ausrichtung des Festes (2023, Ansatz 14.000 €, dann Kürzung um 4.000 €) bereitgestellt.
Die Aufnahme in den Stellenplan erfolgt ab dem Jahr 2022 . Da zu Beginn des Haushaltsjahres 2022 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 noch nicht vorliegt, gilt nach § 49 KV M-V die vorläufige Haushaltsführung, d. h. auch der Stellenplan des Jahres 2021(§ 49 Abs. 3 KV M-V) gilt weiter.
In der 1. Nachtragshaushaltssatzung des Jahres 2021 wurden 70,335 Vollzeitäquivalente ausgewiesen.
Folgende Stellen sind im Haushaltsjahr 2021 nicht besetzt worden:
Nr. 12 SB elektr. Akte/ Hauptverwaltung 1 VzÄ
Nr. 15 Gebäudemanagement 1 VzÄ
Nr. 19 SB Haushalt 1 VzÄ
Nr. 33 SB ruhender Verkehr/Ordnungsamt 1 VzÄ.
Um den Citymanager zum 01.01.2022 einstellen zu können, wird die Stelle Nr. 12 im Stellenplan 2021 gestrichen. Dadurch werden die in der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2021 festgesetzten Stellen
(70,335 VzÄ) nicht überschritten.
Mit dem Schreiben vom 18.11.2021 vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit M-V wurde mitgeteilt, dass der Regionalbeirat Mecklenburgische Seenplatte zum eingereichten Projekt
„Citymanager/in in Stavenhagen“ positiv votiert hat. Nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung kann voraussichtlich davon ausgegangen werden, dass eine Bewilligung durch das zuständige Landesamt für Gesundheit und Soziales erfolgt.
Finanzielle Auswirkungen:
X |
Ja |
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Nein |
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1. 20.000,00 € |
2.
20.000,00 € |
3.
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4. € |
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Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr: 2022 und 2023 |
Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr: 2022 und 2023 |
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Keine Veranschlagung |
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