Beschlussvorlage - 2021/SVS/242

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt die Leistung einer außerplanmäßigen Auszahlung

in Höhe von

 

                                      35.000,00 EURO

                   (fünfunddreißigtausend 00/00 EURO)

 

Produktsachkonto 21101.082500  Fritz-Reuter-Grundschule. Ausstattungsgegenstände

 

für den Erwerb einer Küchenausstattung.

 

Die Deckung dieser außerplanmäßigen Auszahlung erfolgt in voller Höhe aus liquiden Mitteln.

 

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Sachverhalt

In der Fritz-Reuter-Grundschule wird den Grundschulkindern, die nicht im Hort an der Mittagsversorgung teilnehmen oder zu Hause essen, die Möglichkeit gegeben in der Schule ein warmes Mittagessen einzunehmen. Insgesamt nutzen diese Möglichkeit z.Z. von den insgesamt 235 Schülern ca. 70 Kinder, Tendenz steigend.

Die Einrichtung des Essenraumes im Keller des Schulgebäudes ist hinsichtlich der Ausstattung provisorischer Natur. Die Anlieferung des Mittagessens erfolgt derzeit in Assietten, die von der Ausgabekraft über 2 Schultische gereicht werden. Viele Kinder haben Probleme dabei, die Folie der Assiette so zu entfernen, dass keine „Unfälle“ passieren. Durch das Anbieten der Speisen in Assietten ergeben sich zudem Mängel bei der Frischequalität. Als Nachtisch werden oft Puddings o.ä. Fertigprodukte gereicht. Die Portionsgrößen sind alle gleich und können nicht den Bedürfnissen der Kinder angepasst werden. Im Ergebnis entsteht auch eine erhebliche Müllansammlung.

Lt. Schulgesetz M-V 2020 § 76(7) Pkt. 5b entscheidet die Schulkonferenz über die Pausen- und Mittagsverpflegung. Mit dem langen Lerntag nimmt gleichzeitig der Einfluss der Schule auf die Ernährung und Essgewohnheiten der Kinder zu. Die Mittagsversorgung soll sich an den Standards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung orientieren. Voraussetzung ist eine entsprechende Ausstattung der Küche. Für die Einhaltung der Hygienestandards sind für die Speisenausgabe erforderlich:

-          Arbeitsschrankanlage 2,25 m lang

-          Arbeitsschrankanlage 3,42 m lang

-          Bistro-Geschirrspülmaschine

-          Umluftkühlschrank

-          Warmbuffet fahrbar mit Spuckschutz

-          Kaltbuffet fahrbar mit Spuckschutz

Die Gesamtkosten für die Küchenmöbel werden geschätzt auf brutto 35 T€. Dazu kommt noch eine Grundausstattung an Geschirr im Wert von ca. 1 T€. Für bauliche Maßnahmen zur Herstellung der erforderlichen technischen Voraussetzungen und Fliesenlegearbeiten sind weitere 14 T€ Investitionen erforderlich.

Mit der geplanten Küchenausstattung kann eine örtliche Trennung zwischen Speiseausgabe und Esseneinnahme gewährleitet werden.  Die geplanten Buffetschränke sichern die Aufrechterhaltung der Wärme- bzw. Kühlketten.

Ziel ist es, allen Schülerinnen und Schülern der Grundschule eine qualitativ vollwertige Mittagsmahlzeit zu einem vertretbaren Preis zu ermöglichen. Eine gute Schulverpflegung gehört zur Basis für die aktuelle und zukünftige Gesundheit unserer Kinder. Zurzeit kostet die Mittagsportion in der Grundschule 2,95 € (Erhöhung geplant).  Lt. Erster Umfragen bei Versorgern, die das Tellersystem anbieten, werden die Kosten dann pro Portion bei ca. 3,00 – 4,25 € (da die DGE – Zertifizierung Bedingung ist) betragen. Der endgültige Preis wird das Ergebnis einer Ausschreibung durch die Verwaltung für die Versorgung mit dem Tellersystem parallel zum Küchenumbau sein. Hierzu sind entsprechende Vorgaben mit der Schulkonferenz abzustimmen. 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

 

 

1.
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/ Herstellungskosten)
 

2.
Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 

3.
Finanzierung/
Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)



4.
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr:
Sachkonto:

Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr:
Finanzkonto:

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

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