Beschlussvorlage - 2021/GVMö/069

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 2 „Solarpark am alten Postweg“ der Gemeinde Mölln im Regelverfahren für das Gebiet der Gemarkung Mölln, Flur 1, Flurstücke 99, 100, 102, 107, 114/4 (teilweise), 298 und 301.

 

 

 

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Sachverhalt

Die Fläche wird derzeit landwirtschaftlich genutzt und erfüllt teilweise die Voraussetzungen für die Ausweisung von Flächen für Photovoltaik (Bodenwertzahl, Entfernung zur Einspeisung usw.). Im Landesentwicklungsplan werden für die Nutzung der Solarenergie Flächen an Bahnanlagen und Bundesstraßen forciert; diese Voraussetzung liegt hier (z.T.) nicht vor, daher muss ein sog. Zielabweichungsverfahren beim Land beantragt werden.

In der Gemeinde Mölln liegt kein rechtskräftiger Flächennutzungsplan vor. Hier läge ein sogenannter „vorzeitiger Bebauungsplan“ vor, der dann auch genehmigungspflichtig ist. Die Steuerung von PV-Vorhaben erfolgt aber ohnehin mittels Bebauungsplänen.

Ziel ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit der Ausweisung eines "Sondergebietes Photovoltaik".

Die Kosten der Planung trägt der Bauherr, die Firma MaxSolar GmbH Schmidhamer Str. 22, 83278 Traunstein-Wolkersdorf.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

 

 

1.
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/ Herstellungskosten)
 

2.
Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 

3.
Finanzierung/
Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)



4.
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr:
Sachkonto:

Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr:
Finanzkonto:

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

 

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Anlagen

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