Beschlussvorlage - 2021/SVS/254

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Die Stadtvertretung beschließt die vorliegende Kalkulation zur Erhebung der Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Obere Peene“ mit Sitz in Neukalen für die Jahre 2022 - 2023.

 

  1. Die Stadtvertretung beschließt die anliegende 2.Satzung zur Änderung der Satzung der Reuterstadt Stavenhagen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung des Verbandsbeitrages des Wasser- und Bodenverbandes „Obere Peene“ mit Sitz in Neukalen.

 

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Sachverhalt

Der Wasser- und Bodenverband „Obere Peene“ hat auf der Verbandsversammlung am 04.11.2020 eine Erhöhung des Hebesatzes ab dem Jahr 2021 von 9 Euro je Beitragseinheit auf 10 Euro je Beitragseinheit beschlossen. Weiterhin wurde ab dem Jahr 2021 der Zuschlag für Gebäude- und Freiflächen in Höhe von 300 % auf 600 % angehoben. In dieser Verbandsversammlung wurde ebenfalls die Erhöhung des Hebesatzes ab dem Jahr 2022 auf 11 Euro je Beitragseinheit beschlossen. Mit der weiteren Erhöhung um 1 Euro je Beitragseinheit sollen die zu erwartenden Steigerungen aus der Ausschreibung der Gewässerunterhaltung 2022 bis 2024 in 2022 gedeckt werden. Daraus gegebenenfalls dem gestiegenen Mehrbedarf übersteigende Einnahmen werden für ständig steigende Aufwendungen in der Gewässerunterhaltung eingesetzt.

Diese Beitragserhöhung macht eine Überarbeitung der bisherigen Kalkulation zur Erhebung von Gebühren zur Deckung des Verbandsbeitrages des Wasser- und Bodenverbandes „Obere Peene“ notwendig.

 

Die jährliche Gebühr wird nach Beitragseinheiten (BE) festgesetzt. Die Summe der Beitragseinheiten errechnet sich wie folgt:

 

Grundstücksgröße x Faktor = Grundbeitragseinheit

 

Der Faktor ergibt sich aus der Beitragsklasse, in die die Reuterstadt Stavenhagen beim WBV „Obere Peene“ auf Grund der Gewässerdichte eingestuft wurde. Derzeit ist die Reuterstadt Stavenhagen in die Beitragsklasse 6 eingeordnet, was zu einem Faktor von 2,3 führt.

 

Der WBV „Obere Peene“ hat eine Veranlagungsregel in seiner Satzung verankert, auf deren Grundlage sich die Zu- und Abschläge berechnen. Grundlage ist die Nutzungsart des Grundstückes. So ist zum Beispiel für Gebäude- und Freiflächen ein Zuschlag in Höhe von 600 % festgelegt. Bei Wasserflächen gibt es einen Abschlag in Höhe von 90 % und bei Acker- und Grünlandflächen weder einen Zu- noch einen Abschlag. Weist ein Grundstück mehrere Nutzungsarten auf, so wird die Beitragseinheit nach Nutzungsarten getrennt berechnet.

 

Für die Ermittlung der Beitragseinheiten werden auf die Grundbeitragseinheiten die Zu- oder Abschläge angewendet (Beispiel: 1 Grundbeitragseinheit der Nutzungsart Gebäude- und Freifläche ergibt durch den Zuschlag von 600 % = 7 Beitragseinheiten).

 

Gemäß der anliegenden Kalkulation ergibt sich eine Gebühr in Höhe von 11,59 € je Beitragseinheit.

Jeder Gebührenpflichtige zahlt eine Mindestgebühr von 1 Beitragseinheit in Höhe von 11,59 €.

Ergibt sich bei der tatsächlichen Berechnung für den Gebührenpflichtigen ein Wert von mehr als 1 Beitragseinheit, wird nach den tatsächlichen Beitragseinheiten berechnet.

 

Mit der Änderungssatzung soll eine Stichtagsregelung für die Geltendmachung von Nutzungsänderungen durch den Gebührenpflichtigen mit in die Satzung aufgenommen werden. Dies soll bewirken, dass die im amtlichen Liegenschaftskataster ausgewiesenen Nutzungsarten verbindlich für die Abgabenerhebung genutzt werden können. Sollte der Gebührenpflichtige rechtzeitig Änderungen bekannt geben, so sind diese zu berücksichtigen. Werden Nutzungsänderungen jedoch nicht rechtzeitig geltend gemacht, ist dann auch eine Geltendmachung im Rechtsbehelfsverfahren ausgeschlossen.   

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

 

 

1.

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- /Herstellungskosten)

 

2.

Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 

 

3.

Finanzierung/ Eigenanteil

(i.d.R.=Kreditbedarf)

 

 

4.

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt mit:

HH-Jahr:

Sachkonto:

Veranschlagung im Finanzhaushalt mit:

HH-Jahr:

Finanzkonto:

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

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Anlagen

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