Beschlussvorlage - 2021/SVS/256

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt den anliegenden Trägerschaftsvertrag für das Kinder- und Jugendfreizeitzentrum Stavenhagen, Straße des Friedens 4 in 17153 Reuterstadt Stavenhagen

zwischen der

Reuterstadt Stavenhagen

Schloss 1

17153 Reuterstadt Stavenhagen            vertreten durch den Bürgermeister

 

und der

 

AWO Sozialdienst gGmbH Demmin

Malchiner Straße 28

17153 Stavenhagen  (Träger )             vertreten durch den Geschäftsführer.

Der Trägerschaftsvertrag tritt zum 01.01.2022 in Kraft und gilt bis einschließlich 31.12.2024.

 

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Sachverhalt

Die Stadtvertretung der Reuterstadt Stavenhagen hat in ihrer Sitzung am 21.10.2021 beschlossen (DS 2021/SVS/214), die AWO Sozialdienst gGmbH mit der Trägerschaft für das KJFZ Stavenhagen ab dem 01.01.2022 für die Dauer von 3 Jahren zu betrauen.

Durch die AWO Sozialdienst gGmbH wurde ein Entwuf des Trägerschaftsvertrages, die Finanzierungsübersicht und die Konzeption zur inhaltlichen Arbeit des Kinder- und Jugendfreizeitzentrums vorgelegt. Die Konzeption zur inhaltlichen Arbeit ist Bestandteil des Trägerschaftsvertrages.

Als finanzieller Rahmen für den jährlichen Zuschuss der Stadt Stavenhagen an den Träger der Einrichtung wurden 80.000 € festgelegt (Beschluss der Stadtvertretung vom 17.06.2021, DS SVS/180).

Die Stadt überträgt dem Träger das Gebäude mietfrei zur Nutzung.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja

 

Nein

 

 

1.
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/ Herstellungskosten)
 

80.000,00 €

2.
Jährliche Folgekosten/ -lasten

2022 und 2023 jährlich

80.000,00 € 

 

3.
Finanzierung/
Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)



4.
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr: 2022 und 2023 mit 80.000 €
Sachkonto:

36200.541914

Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr:
Finanzkonto:

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

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Anlagen

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