Beschlussvorlage - 2021/SVS/258

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.Die Stadtvertretung beschließt die anliegende Kalkulation für die Verwaltungsgebühren im

     eigenen Wirkungskreis

 

2. Die Stadtvertretung beschließt die anliegende Satzung der Reuterstadt Stavenhagen

    über die Erhebung von Verwaltungsgebühren im eigenen Wirkungskreis

    (Verwaltungsgebührensatzung).

 

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Sachverhalt

 Die Satzung des Amtes Stavenhagen-Land über die Erhebung von Verwaltungsgebühren (Verwaltungsgebührensatzung) wurde durch Beschluss des Amtsausschusses vom 22.11.2001 erlassen und trat zum 01.01.2002 in Kraft.

 

Mit der Fusion des Amtes Stavenhagen-Land mit der Stadt Stavenhagen und der Bildung des Amtes Stavenhagen zum 01.01.2005 wurde vereinbart, dass die bisherige Verwaltungsgebührensatzung des Amtes Stavenhagen-Land weiter ihre Gültigkeit behält.

Eine neue Kalkulation der Gebühren fand seitdem nicht statt.

 

Im Zuge der Haushaltskonsolidierung der Stadt Stavenhagen sind alle Gebühren und Entgelte zu überprüfen bzw. neu zu kalkulieren. Dies erfolgte mit der vorliegenden Kalkulation der Gebühren. Gleichzeitig wurde die Satzung überarbeitet und auch die verschiedenen Leistungen der Verwaltung aktualisiert.

 

Die in der Gebührentabelle erfassten Leistungen der Verwaltung betreffen nur den eigenen Wirkungskreis. Die Verwaltungsgebühren für alle anderen Leistungen, die die Verwaltung erbringt, z. B. Pass- und Meldewesen, Standesamt usw., werden durch spezielle Gesetze/Gebührenordnungen des Bundes- bzw. Landes M-V geregelt.

 

 

 

Mit Beschluss der Kalkulation und der Verwaltungsgebührensatzung, tritt die Satzung zum 01.01.2022 in Kraft und die bisherige Verwaltungsgebührensatzung aus dem Jahr 2001 tritt außer Kraft.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

 

 

1.
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/ Herstellungskosten)
 

2.
Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 

3.
Finanzierung/
Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)



4.
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr:
Sachkonto:

Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr:
Finanzkonto:

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

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Anlagen

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