Beschlussvorlage - 2021/SVS/259

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt die Leistung einer außerplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 

                                            800.000,00 EURO

                                  (achthunderttausend EURO) 

 

Produktsachkonto 36100. 0130000  Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen.

                                                          Investitionszuschuss

 

als Kofinanzierungsanteil der Stadt Stavenhagen für die Sanierung der Kindertagesstätte „Grünschnabel“ (Träger AWO-Cura gGmbH Stavenhagen) gem. Richtlinie zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung, Wiedernutzbarmachung devastierter Flächen und Rekultivierung von Deponien (LEFDRL M-V).

 

Die Deckung der außerplanmäßigen Auszahlung erfolgt in Höhe von

600.000,00 EURO über die eine Zuweisung des Landes M-V gem. Richtlinie für die

                              Gewährung von Kofinanzierungshilfen (KofiRL M-V)

 

Produktsachkonto 36100.23316201 Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen.   

                                                          Kofinanzierungsprogramm M-V

 

und in Höhe von

 

200.000,00 EURO aus liquiden Mitteln der Stadt Stavenhagen.

 

Die Leistung der außerplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 800.000,00 EURO erfolgt nur bei Bewilligung der beantragten Kofinanzierungshilfe.

 

Eine dingliche Sicherung des Eigenanteils der Stadt Stavenhagen über die Dauer der Zweckbindung der bewilligten Fördermittel erfolgt über eine Eintragung in das Grundbuch der Eigentümerin bzw. durch eine selbstschuldnerische Bürgschaft. 

 

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Sachverhalt

Die Arbeiterwohlfahrt-Cura gGmbH ist Träger der Kindertagesstätte „Grünschnabel“ in der Straße des Friedens 3 in Stavenhagen.

Der Träger plant die Sanierung und Revitalisierung der Kindertagesstätte.

Geplant ist eine umfassende Sanierung der Einrichtung mit einem Kostenumfang in Höhe von 3.478.529,60 €.

Bereits im Vorfeld wurden Gespräche zwischen dem Träger der Einrichtung und der Stadtverwaltung zur Abklärung von Fördermöglichkeiten (z. B. Einsatz von Städtebau-fördermitteln) geführt. Da bereits viele Fördermöglichkeiten ausgeschlossen werden konnten, traf am 15.11.2021 der Träger der Kita die Entscheidung, Fördermittel entsprechend der Richtlinie zur Förderung der nachhaltigen ländlichen Entwicklung, Wiedernutzbarmachung devastierter Flächen und Rekultivierung von Deponien (LEFD M-V) zu beantragen.

Bei Bewilligung der Mittel sind dann gemäß Punkt 5.3 der Richtlinie 25 % der zuwendungs-fähigen Kosten durch die öffentlich-rechtliche Körperschaft, hier die Stadt Stavenhagen, zu erbringen.

Das bedeutet, dass bei einer durch den Träger beantragten Förderung in Höhe von 3.200.000,00 € die Stadt Stavenhagen verpflichtet ist einen Kofinanzierungsanteil in Höhe von 800.000,00 € bereitzustellen.

Dieser Betrag übersteigt bei weitem die finanziellen Möglichkeiten der Stadt Stavenhagen.

Da sich die Stadt auf Grund ihrer finanziellen Situation in der weggefallenen dauernden Leistungsfähigkeit (RUBIKON) befindet, kann eine Förderung von bis zu 75 % (Regelfall) des benötigten Kofinanzierungsanteils entsprechend der „Richtlinie für die Gewährung von Kofinanzierungshilfen“ beantragt werden.

In Ausnahmen können sogar bis zu 90 % als Kofinanzierungshilfe beantragt werden. Die Antragstellung auf bis zu 90 % Förderung wird auf Grund der besonderen Situation der Stadt Stavenhagen vorgenommen.

Bei Bewilligung würde dann die Kofinanzierungshilfe, die durch das Land M-V an die Stadt Stavenhagen gezahlt wird, 720.000,00 € betragen und der Eigenanteil der Stadt Stavenhagen würde nur noch 80.000,00 € betragen.

 

Im Beschlussvorschlag wird von einer Regelfall-Förderung in Höhe von 600.000,00 € ausgegangen.

 

Der verbleibende Eigenanteil in Höhe von 200.000,00 € kann im Haushaltsjahr 2021 über liquide Mittel (Mehreinnahmen an Gewerbesteuern) abgesichert werden.

 

Die dingliche Sicherung der durch die Stadt Stavenhagen ausgereichten Gelder erfolgt entweder über das Grundbuch der Eigentümerin oder über eine selbstschuldnerische Bürgschaft.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja

 

Nein

 

 

1.
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/ Herstellungskosten)
 

800.000,00 €

2.
Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 

keine

3.
Finanzierung/
Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)



200.000,00 €

4.
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr:
Sachkonto:

Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr: 2021
Finanzkonto: 36100.013000

 

 

Keine Veranschlagung

 

X

 

 

 

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Anlagen

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