Beschlussvorlage - 2021/SVS/261

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt die Aufhebung des Beschlusses 2019/SVS/0012/04 vom 21.10.2021 mit folgendem Wortlaut: "Die Stadtvertretung beschließt die anliegende 5. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Reuterstadt Stavenhagen."

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Sachverhalt

 Die Rechtsaufsicht gab nach Anzeige der Satzungsänderung eine Stellungnahme ab. In dieser wird davon abgeraten, die Bereitstellung mobiler Endgeräte in der Hauptsatzung zu regeln.

In einem solchen Falle müsste von Seiten der Verwaltung ein Nachweis erbracht werden, dass die Anschaffungswerte der Endgeräte und die derzeitigen Entschädigungssätze der Gremienmitglieder nicht gegen die Vorgaben in der Entschädigungsverordnung (EntSchVO M-V) verstoßen. D.h. durch die Anschaffung der Geräte dürfen die Höchstbeträge der EntSchVO M-V insgesamt nicht überschritten werden, da Stadtvertreter und sachkundige Einwohner anderenfalls rechtswidrigerweise Entschädigungen über den zulässigen Höchstsätzen erhielten und somit einen geldwerten Vorteil hätten.

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

 

 

1.
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/ Herstellungskosten)
 

2.
hrliche Folgekosten/ -lasten

 

 

3.
Finanzierung/
Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)



4.
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr:
Sachkonto:

Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr:
Finanzkonto:

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

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Anlagen

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