Beschlussvorlage - 2022/GVIv/156

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Gemäß § 22 Abs. 2 Satz 3 Kommunalverfassung M-V zieht die Gemeindevertretung den Beschluss 2022/GVIv/152 Grundstücksangelegenheiten - Auftragsvergabe Gutachten Gemarkung Grischow, Flur 1, Flurstück 35/1 (Speichergebäude) an sich.

 

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Sachverhalt

 

Gemäß den Regelungen der Hauptsatzung der Gemeinde Ivenack ist für diese Entscheidung der Bürgermeister zuständig. Die Kommunalverfassung gibt der Gemeindevertretung das Recht einzelne Angelegenheiten an sich zu ziehen.   

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

 

 

1.
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/ Herstellungskosten)
 

2.
hrliche Folgekosten/ -lasten

 

 

3.
Finanzierung/
Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)



4.
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr:
Sachkonto:

Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr:
Finanzkonto:

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

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