Beschlussvorlage - 2022/AA/036

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Amtsausschuss stellt den mit dem anliegenden Prüfbericht vom 11.04.2022 und mit dem Prüfvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes Stavenhagen vom 11.04.2022 versehenen Jahresabschluss des Amtes Stavenhagen für das Haushaltsjahr Jahr 2020 fest.

 

Anlage: Prüfbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020 des Amtes

             Stavenhagen

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Sachverhalt

Der Jahresabschluss des Amtes Stavenhagen zum 31.12.2020 ist am 11.04.2022 vom Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes geprüft worden (Prüfungsvermerk siehe Anlage).

 

Seit dem Haushaltsjahr 2012 werden die Haushaltsplanung und die laufenden Geschäfte des Rechnungswesens nach den Vorschriften des NKHR- MV (neues kommunales Haushalts- und Rechnungswesen Mecklenburg-Vorpommern) geführt.

 

Die Bilanzsumme beträgt      7.536.104,88 EUR

Die Höhe des Eigenkapitals beträgt        299.690,12 EUR

Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag                                           1.578,91 EUR

 

 

 

Gemäß § 1 Abs. 4 KPG obliegt die örtliche Prüfung dem Rechnungsprüfungsausschuss

des Amtes Stavenhagen. Die örtliche Prüfung umfasst gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1, 3 bis 5 und 8 des Kommunalprüfungsgesetzes M-V auch die Prüfung des Jahresabschlusses, der Anlagen zum Jahresabschluss sowie die Einhaltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung. Aufgrund dieser rechtlichen Bestimmung haben wir den Jahresabschluss - bestehend aus Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz, dem Anhang sowie den Anlagen zum Jahresabschluss - unter Einbeziehung des Rechnungswesens des Amtes Stavenhagen für das Haushaltsjahr vom 01. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 geprüft.

 

Nach § 3a Abs.5 KPG fertigt der Rechnungsprüfungsausschuss einen abschließenden Prüfungsvermerk an, der dem Amtsausschuss vorzulegen ist.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat auf der Grundlage ihrer Prüfungsfeststellungen einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Im Ergebnis seiner Prüfung hat der Rechnungsprüfungsausschuss zu den wirtschaftlichen Verhältnissen des Amtes Stavenhagen keine ergänzenden Feststellungen gemacht.

 

Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Verwaltung hat zu keinen wesentlichen Fest-stellungen geführt. 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

 

 

1.
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/ Herstellungskosten)
 

2.
Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 

3.
Finanzierung/
Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)



4.
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr:
Sachkonto:

Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr:
Finanzkonto:

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

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Anlagen

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