Beschlussvorlage - 2022/AA/037

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Amtsausschuss erteilt dem Amtsvorsteher des Amtes Stavenhagen für das Haushaltsjahr 2020 die Entlastung.

 

Der Amtsvorsteher nahm wegen Befangenheit nicht an der Abstimmung teil. Er verließ den Raum vor der Abstimmung.

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Sachverhalt

Der Jahresabschluss des Amtes Stavenhagen zum 31.12.2020 ist am 11.04.2022 vom Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes geprüft worden.

 

Nach § 3a Abs.5 KPG fertigt der Rechnungsprüfungsausschuss einen abschließenden Prüfungsvermerk an, der dem Amtsausschuss vorzulegen ist.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat auf der Grundlage ihrer Prüfungsfeststellungen einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Im Ergebnis seiner Prüfung hat der Rechnungsprüfungsausschuss zu den wirtschaftlichen Verhältnissen des Amtes Stavenhagen keine ergänzenden Feststellungen gemacht. 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

 

 

1.
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/ Herstellungskosten)
 

2.
Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 

3.
Finanzierung/
Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)



4.
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr:
Sachkonto:

Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr:
Finanzkonto:

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

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