Beschlussvorlage - 2022/AA/038
Grunddaten
- Betreff:
-
Öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte und dem Amt Stavenhagen zur Durchführung von Aufgaben der KFZ-Zulassung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Anja Vonthien
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Amtsausschuss des Amtes Stavenhagen
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Entscheidung
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19.04.2022
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Beschlussvorschlag
Der Amtsausschuss des Amtes Stavenhagen stimmt dem Abschluss eines unbefristeten öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft zur Durchführung von Aufgaben der KFZ-Zulassung zu.
Sachverhalt
In der Sitzung des Amtsausschusses am 24.02.2015 hat der Amtsausschuss dem Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte und dem Amt Stavenhagen zur Übernahme folgender Aufgaben der KFZ-Zulassung:
- Adressänderungen ohne Halterwechsel innerhalb des Zuständigkeitsbereiches
- Außerbetriebsetzungen von Fahrzeugen
zugestimmt (Beschluss-Nr. 06/03/2015). Der Vertrag war vorerst befristet, ist dann aber in regelmäßigen Abständen von 2 Jahren verlängert worden.
Im Oktober 2020 wurde seitens des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte ein neuer Vertrag mit einer unbefristeten Fortführung dieser Vereinbarung gefertigt. Dieser Vertrag
ist sowohl durch den Amtsvorsteher als auch durch den Landkreis unterzeichnet worden.
Im Nachhinein ist nun durch das Ministerium für Inneres und Europa M-V festgestellt wor-
den, dass die Beschlussfassung durch die kommunale Vertretungskörperschaft fehlt, da dieser Vertrag mit einer Neuerung der unbefristeten Laufzeit gefasst wurde.
Somit ist die Beschlussfassung für den Abschluss eines unbefristeten öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft zur Durchführung von Aufgaben der KFZ-Zulassung nachzuholen.
Von den eingenommenen Gebühren (Adressänderung 11,10 €/ Außerbetriebsetzung:
7,80 €) werden pro Verwaltungsvorgang 1,50 € an den Landkreis abgeführt, der Rest verbleibt bei uns zur Deckung des Verwaltungsaufwandes.
Finanzielle Auswirkungen:
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Ja |
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Nein |
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1. € |
2.
€ |
3.
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4. € |
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Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr: |
Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr: |
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Keine Veranschlagung |
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