Beschlussvorlage - 2022/GVBre/044

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Bredenfelde beschließt die Beantragung einer Zuwendung nach der Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung für das Vorhaben „Ausbau der Dorfstraße (am Schloss)“ in Bredenfelde. 

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Sachverhalt

Die Finanzierung des notwendigen Ausbaus der Dorfstraße (am Schloss) in Bredenfelde ist ohne eine Zuwendung (Förderung) für die Gemeinde nicht möglich.

Der Beschluss der Gemeinde ist zwingender Bestandteil des Antrags auf Förderung.

Zuwendungsfähig sind gemäß Richtlinie die Ausgaben für Baumaßnahmen sowie die Ausgaben für Architekten- und Ingenieurleistungen im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Planung und Begleitung von Baumaßnahmen.

Die Höhe der Zuwendung beträgt im Regelfall 65% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Dient das Vorhaben der Umsetzung eines ILEK, kann die Förderung 75% betragen.

 

Eine vorläufige Kostenschätzung/Kostenberechnung liegt noch nicht vor. Die Kosten werden im Zuge der bereits beauftragten Planungsarbeiten ermittelt und liegen bis zur Antragstellung vor.

Der Antrag auf Zuwendung ist bis zum 31.08.2022 beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte einzureichen.

 

Um Beschluss wird gebeten.

  

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

 

 

1.
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/ Herstellungskosten)
 

2.
Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 

3.
Finanzierung/
Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)



4.
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr:
Sachkonto:

Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr:
Finanzkonto:

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

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