Beschlussvorlage - 2022/GVBre/044
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausbau der Dorfstraße (am Schloss) in Bredenfelde
Antrag der Gemeinde Bredenfelde auf Gewährung einer Zuwendung nach ILERL - MV
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Bettina Dobbertin
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Gemeindevertretung Bredenfelde
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Entscheidung
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09.06.2022
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Geplant
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Gemeindevertretung Bredenfelde
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Entscheidung
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09.06.2022
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Sachverhalt
Die Finanzierung des notwendigen Ausbaus der Dorfstraße (am Schloss) in Bredenfelde ist ohne eine Zuwendung (Förderung) für die Gemeinde nicht möglich.
Der Beschluss der Gemeinde ist zwingender Bestandteil des Antrags auf Förderung.
Zuwendungsfähig sind gemäß Richtlinie die Ausgaben für Baumaßnahmen sowie die Ausgaben für Architekten- und Ingenieurleistungen im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Planung und Begleitung von Baumaßnahmen.
Die Höhe der Zuwendung beträgt im Regelfall 65% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Dient das Vorhaben der Umsetzung eines ILEK, kann die Förderung 75% betragen.
Eine vorläufige Kostenschätzung/Kostenberechnung liegt noch nicht vor. Die Kosten werden im Zuge der bereits beauftragten Planungsarbeiten ermittelt und liegen bis zur Antragstellung vor.
Der Antrag auf Zuwendung ist bis zum 31.08.2022 beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte einzureichen.
Um Beschluss wird gebeten.
Finanzielle Auswirkungen:
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Ja |
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Nein |
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1. € |
2.
€ |
3.
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4. € |
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Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr: |
Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr: |
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Keine Veranschlagung |
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