Beschlussvorlage - 2022/GVRi/044

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Ritzerow beschließt die Beantragung einer Zuwendung nach der Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL-MV) für das Vorhaben „Ausbau der Dorfstraße (Körler Weg)“ in 17153 Ritzerow.

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Sachverhalt

Die alleinige Finanzierung des notwendigen Ausbaus der Dorfstraße (Körler Weg) in Ritzerow ist ohne eine Zuwendung (Förderung) für die Gemeinde nicht möglich.

Deshalb soll eine Förderung über die Richtlinie ILERL- MV beantragt werden. Für die Beantragung ist ein Beschluss der Gemeinde zwingend erforderlich. Er wird Bestandteil des Antrags auf Förderung.

Zuwendungsfähig gemäß Richtlinie sind die Ausgaben für Baumaßnahmen sowie Ausgaben für Architekten- und Ingenieurleistungen im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Planung und Begleitung der Baumaßnahme.

Die Höhe der Zuwendung beträgt im Regelfall 65% der zuwendungsfähigen Kosten. Dient das Vorhaben der Umsetzung eines ILEK, kann die Förderung 75% betragen.

 

Eine vorläufige Kostenschätzung/Kostenberechnung liegt noch nicht vor. Die Kosten werden im Zuge der bereits beauftragten Planung ermittelt und liegen bis zur Antragstellung vor.

Der Antrag auf Zuwendung ist bis zum 31.08.2022 beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte einzureichen.

 

Um Beschluss wird gebeten.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

 

 

1.
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/ Herstellungskosten)
 

2.
Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 

3.
Finanzierung/
Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)



4.
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr:
Sachkonto:

Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr:
Finanzkonto:

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

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