Beschlussvorlage - 2022/GVGr/047

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt das Interesse der Gemeinde Grammentin an einem Zusammenschluss mit anderen Gemeinden zu einer "Tourismusregion" sowie das anliegende vom Tourismusverband Mecklenburgische Seenplatte e.V. erarbeitete "Leitbild Kummerower See".

 

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Sachverhalt

Mit dem Gesetz zur Einführung von Tourismusorten und Tourismusregionen vom 13.07.2021 und den darin enthaltenen Änderungen des Kurortgesetzes M-V und des Kommunalabgabengesetzes M-V (KAG M-V) wurden die Möglichkeiten geschaffen, einem deutlich erweiterten Kreis die Erhebung der Kurabgabe durch Anerkennung als "Tourismusort" oder "Tourismusregion" zu erlauben. Mit dem Prädikat "Tourismusregion" wird darauf abgezielt, eine langfristige Entwicklung des Tourismus in M-V verstärkt für gemeindeübergreifende Strukturen und Angebote zu ermöglichen, um die touristische Infrastruktur für die Urlaubsgäste zu verbessern. Gemäß § 4a Kurortgesetz können Gemeindezusammenschlüsse nach Beschlussfassungen durch die Gemeindevertretungen als Tourismusregion anerkannt werden. Aufgrund der geografischen Lage bietet sich für die Gemeinde Grammentin die Gelegenheit zum Zusammenschluss mit weiteren Gemeinden in der Region "Kummerower See". Mit diesem Beschluss bekundet die Gemeinde ihr Interesse, mit anderen Gemeinden in der Region "Kummerower See" eine Tourismusregion zu bilden und ermöglicht somit gemeinsame Gespräche in Vorbereitung der Beantragung des Prädikats "Tourismusregion".

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

 

 

1.
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/ Herstellungskosten)
 

2.
hrliche Folgekosten/ -lasten

 

 

3.
Finanzierung/
Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)



4.
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr:
Sachkonto:

Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr:
Finanzkonto:

 

X

Keine Veranschlagung

 

 

 

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Anlagen

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