Beschlussvorlage - 2022/SVS/296

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung beschließt die anliegende Haushaltssatzung für das Städtebauliche Sondervermögen „Historische Altstadt“ der Reuterstadt Stavenhagen für das Haushaltsjahr 2022.

 

Anlage: Haushaltssatzung für das Städtebauliche Sondervermögen der Reuterstadt Stavenhagen „Historische Altstadt“ für das Haushaltsjahr 2022

 

 

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Sachverhalt

 

Im Haushaltsjahr 2022 werden im Städtebaulichen Sondervermögen „Historische Altstadt“ als städtische Investitionen der Abschluss des Ausbaus der Goethestraße, der Ausbau des Parkplatzes Wallstraße und der Ausbau der Feldstraße erfolgen. Für private Maßnahmen in Vorbereitung und Durchführung werden 384. 800 € bereitgestellt.

Im Jahr 2019 wurde für dieses Sondervermögen der letzte Zuwendungsbescheid vom Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern erstellt. Die damit bewilligten Mittel sind bis zum Jahr 2023 kassenwirksam. Danach erfolgt die Endabrechnung des Sanierungsvermögens.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

 

 

1.

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- /Herstellungskosten)

 

2.

Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 

 

3.

Finanzierung/ Eigenanteil

(i.d.R.=Kreditbedarf)

 

 

4.

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt mit:

HH-Jahr:

Sachkonto:

Veranschlagung im Finanzhaushalt mit:

HH-Jahr:

Finanzkonto:

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

 

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Anlagen

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