Beschlussvorlage - 2022/SVS/297

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung beschließt die anliegende

 

                         Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes

                             der Reuterstadt Stavenhagen 2022-2025.

 

 

Anlage: Haushaltssicherungskonzept der Reuterstadt Stavenhagen 2022-2025

 

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Sachverhalt

 

Mit dem Schreiben vom 23.03.2021 hat die Kommunalaufsicht des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte die Stadt Stavenhagen die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2020 für das Haushaltsjahr 2021 angeordnet.

 

Mit dem Schreiben der Stadt Stavenhagen vom 02.12.2021 wurden die bisherigen Maßnahmen im Haushaltsjahr 2021 zur Haushaltskonsolidierung dargestellt. 

Eine „Fortschreibung“ des Haushaltssicherungskonzeptes erfolgt mit diesem vorliegenden Konzept.

 

Mit Hilfe dieser Vorschläge konnte eine Verbesserung der Haushaltssituation bis zum Jahr 2025 erreicht werden. Dennoch lässt sich das strukturelle Defizit im Ergebnis- und Finanzhaushalt nicht abbauen.

Dies hat zur Folge, dass die dauernde Leistungsfähigkeit der Stadt Stavenhagen nicht gegeben ist.

Ein Zeitpunkt, an welchem der Haushaltsausgleich in beiden Haushaltsteilen erreicht werden kann, wird auch mit der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes nicht beantwortet werden. 

Ein entsprechender Konsolidierungszeitpunkt muss in den Folgejahren im Rahmen der Fortschreibung ermittelt werden.

 

In diesem Zusammenhang ist jedoch festzustellen, dass die Rückgewinnung der dauernden

Leistungsfähigkeit nicht ausschließlich über Steuererhöhungen, neue Aufgaben oder über eine Verschuldung möglich ist.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

 

 

1.
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/ Herstellungskosten)
 

2.
Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 

3.
Finanzierung/
Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)



4.
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr:
Sachkonto:

Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr:
Finanzkonto:

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

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Anlagen

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