Beschlussvorlage - 2022/GVBr/069

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die Aufhebung des Beschlusses 2022/GvBr/064.

 

„Die Gemeindevertretung beschließt die anliegende Haushaltssatzung der Gemeinde Briggow für das Haushaltsjahr 2022.“.

 

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Sachverhalt

Nach Beschlussfassung zur Haushaltssatzung 2022 für die Gemeinde Briggow am 22.06.2022 ergaben sich kurzfristige, grundsätzliche Änderungen in der Haushaltplanung

(Erwerb eines Tanklöschfahrzeuges und Änderung der Festsetzung der Stellen lt. Stellenplan, VzÄ) die Auswirkungen auf die beschlossene Haushaltsatzung haben.

Da das Genehmigungsverfahren für die Haushaltssatzung 2022 gem. § 47 Abs. 2 KV M-V durch die Verwaltung noch nicht eingeleitet wurde, wird eine neue Haushaltsatzung für das Haushaltsjahr 2022, die die o.g. Änderungen enthält, zur Beschlussfassung vorgelegt.

Voraussetzung für die neue Beschlussfassung zur Haushaltssatzung ist die Aufhebung des Beschlusses 2022/GvBr/064.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

 

 

1.
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/ Herstellungskosten)
 

2.
Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 

3.
Finanzierung/
Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)



4.
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr:
Sachkonto:

Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr:
Finanzkonto:

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

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Anlagen

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