Beschlussvorlage - 2022/GVMö/085

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Mölln zieht gemäß § 22 Abs. 2 Satz 3 Kommunalverfassung M-V die durch Hauptsatzung übertragene Angelegenheit

– hier: 2022/GVMö/084 Auftragsvergabe Kita Mölln - Beschaffung von Schallschutzplatten für zwei Horträume – an sich.

 

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Sachverhalt

Gemäß den Regelungen der Hauptsatzung der Gemeinde Mölln ist für diese Entscheidung der Hauptausschuss zuständig.
 

Die Kommunalverfassung gibt der Gemeindevertretung das Recht einzelne Angelegenheiten an sich zu ziehen.

§ 22 Abs. 2 Satz 3 Kommunalverfassung M-V:

„Die Gemeindevertretung kann Angelegenheiten, die sie übertragen hat, auch im Einzelfall jederzeit an sich ziehen. Wurde eine Angelegenheit durch die Hauptsatzung übertragen, kann die Gemeindevertretung sie nur durch Beschluss mit der Mehrheit aller Mitglieder an sich ziehen.“

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

X

Nein

 

 

1.
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/ Herstellungskosten)
 

2.
Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 

3.
Finanzierung/
Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)



4.
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr:
Sachkonto:

Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr:
Finanzkonto:

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

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