Beschlussvorlage - 2022/AA/044

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Amtsausschuss des Amtes Stavenhagen beschließt den anliegenden Brandschutzbedarfsplan in der Fassung vom 22.09.2020 als strategisches und konzeptionelles Planungsinstrument für die kurz- und mittelfristige Weiterentwicklung des Brandschutzes im Amt Stavenhagen.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Gemäß dem Gesetz über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V – BrSchG) vom 21. Dezember 2015 (GVOBl. M-V 2015, S. 612), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 30. Juni 2022 (GVOBl. M-V S. 400,402), § 2 - Aufgaben der Gemeinden - haben die Gemeinden als Aufgabe des eigenen Wirkungskreises den abwehrenden Brandschutz und die Technische Hilfeleistung in ihrem Gebiet sicherzustellen. Sie haben dazu insbesondere eine Brandschutzbedarfsplanung zu erstellen und eine der Brandschutzbedarfsplanung entsprechende leistungsfähige öffentliche Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten und einzusetzen

(§ 2 Abs. 1, Nr. 1 und 2)

 

Die Gemeinden haben gemäß der Verordnung über die Bedarfsermittlung und die Organisation der Feuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern (Feuerwehrorganisationsverordnung – FwOV M-V) vom 21.04.17 (GVOBl. M-V 2017, 84) in Verbindung mit der Verwaltungsvorschrift für die Erstellung von Brandschutzbedarfsplänen in Mecklenburg-Vorpommern für ihr Gebiet Schutzziele für die vorhandenen Gefahrenarten festzulegen. Grundlage für die Schutzziele bildet die Gefahren- und Risikoanalyse, die das Gefahrenpotential entsprechend den örtlichen Verhältnissen objektiv beschreibt. Entsprechend des Gefährdungspotentials des Gemeindegebietes bestimmen die Schutzziele das Schutzniveau, das mindestens erreicht werden soll. Die auf Grundlage standardisierter Schadensereignisse festgelegten Qualitätskriterien für die Schutzzielerfüllung formulieren dabei zu welchem Zeitpunkt, in welcher Art und Weise und mit welchen von den zur Ver-fügung stehenden Mitteln eingegriffen werden soll, um den eingetretenen Gefahrensituationen verhältnismäßig zu begegnen.

 

Der vorliegende Brandschutzbedarfsplan des Amtes Stavenhagen wurde von der Firma LUELF & RINKE Sicherheitsberatung GmbH erstellt und während der Bearbeitungsphase von der Verwaltung begleitet.

Sowohl das Fahrzeug-Soll-Konzept als auch der Maßnahmenkatalog sind Bestandteile dieses Bedarfsplans. Perspektivisch werden wir anhand des Brandschutzbedarfsplans eine Prioritätenliste erarbeiten und die konkreten Umsetzungen/ Beschaffungen im jeweiligen Einzelfall mit den zuständigen Bürgermeistern abstimmen. Eine regelmäßige Fortschreibung dieses Brandschutzbedarfsplanes ist unumgänglich.

 

 

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 X

Nein

 

 

1.
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/ Herstellungskosten)
 

2.
Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 

3.
Finanzierung/
Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)



4.
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr:
Sachkonto:

Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr:
Finanzkonto:

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...