Beschlussvorlage - 2022/SVS/333

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.Die Stadtvertretung beschließt die anliegende Vereinbarung zwischen der

 

   Reuterstadt Stavenhagen

   Schloss 1

   17153 Stavenhagen

 

   und der

 

   AWO Sozialdienst gGmbH

   Malchiner Straße 28

   17153  Stavenhagen

 

   zur Übernahme des nationalen Kofinanzierungsanteils nach der LEFDRL M-V

   in Höhe von     

                                      800.000,00 EURO 

                                 (achthunderttausend 00/00 EURO)

  durch die Stadt Stavenhagen für das Vorhaben „Sanierung /Revitalisierung Haus   

  Grünschnabel“ in Stavenhagen.

 

 

2. Die Stadtvertretung beschließt die Leistung einer außerplanmäßigen Auszahlung in Höhe

   von

                                             800.000,00 EURO

                              (achthunderttausend 00/00 EURO)

 

   Produktsachkonto 36100.0130000 Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen.

                                                           Investitionszuschuss

 

  als Kofinanzierungsanteil der Stadt Stavenhagen für die Sanierung der Kindertagesstätte

  „Grünschnabel“ (Träger AWO Sozialdienst gGmbH Stavenhagen) gem. Richtlinie zur

  Förderung der nachhaltigen Entwicklung, Wiedernutzbarmachung devastierter Flächen

  und  Rekultivierung von Deponien (LEFDRL M-V).

 

  Die Deckung der außerplanmäßigen Auszahlung erfolgt in voller Höhe über eine  

  zweckgebundene Zuwendung der AWO Sozialdienst gGmbH an die Stadt Stavenhagen.

 

 

 

 

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Sachverhalt

 

Der Träger der Kindertagesstätte „Grünschnabel“ in der Straße des Friedens 3 in Stavenhagen plant die Sanierung und Revitalisierung der Kindertagesstätte mit einem Kostenumfang von ca. 4,1 MIO Euro.

Bereits im Vorfeld wurden Gespräche zwischen dem Träger der Einrichtung und der Stadtverwaltung zur Abklärung von Fördermöglichkeiten (z. B. Einsatz von Städtebaufördermitteln) geführt. Da bereits viele Fördermöglichkeiten ausgeschlossen werden konnten, traf am 15.11.2021 der Träger der Kita die Entscheidung, Fördermittel entsprechend der Richtlinie zur Förderung der nachhaltigen ländlichen Entwicklung, Wiedernutzbarmachung devastierter Flächen und Rekultivierung von Deponien (LEFD M-V) zu beantragen. Bei Bewilligung der Mittel sind dann gemäß Punkt 5.3 der Richtlinie 25 % der

zuwendungsfähigen Kosten durch die öffentlich-rechtliche Körperschaft, hier die

Stadt Stavenhagen, zu erbringen.

Das bedeutet, dass bei einer durch den Träger beantragten Förderung in Höhe

von 3.200.000,00 € die Stadt Stavenhagen verpflichtet ist einen Kofinanzierungsanteil in Höhe von 800.000,00 € bereitzustellen. Dieser Betrag übersteigt bei weitem die finanziellen Möglichkeiten der Stadt Stavenhagen.

Da sich die Stadt auf Grund ihrer finanziellen Situation in der weggefallenen dauernden Leistungsfähigkeit (RUBIKON) befindet, kann eine Förderung von bis zu 75 % (Regelfall) des benötigten Kofinanzierungsanteils entsprechend der „Richtlinie für die Gewährung von Kofinanzierungshilfen“ beantragt werden. In Ausnahmen können sogar bis zu 90 % als Kofinanzierungshilfe beantragt werden. Die Antragstellung auf bis zu 90 % Förderung wird auf Grund der besonderen Situation der Stadt Stavenhagen vorgenommen.

Mit Datum vom 21.03.2022 stellte die Stadt Stavenhagen einen Antrag auf Bewilligung einer Kofinanzierungshilfe. Dieser Antrag wurde zur Prüfung und Stellungnahme an die untere

Rechtsaufsichtsbehörde, Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, geschickt. Mit dem Schreiben vom 06.04.2022 erhielten wir von der unteren Rechtsaufsichtsbehörde die Mitteilung, dass derzeit Antragstellungen und folglich auch Zuwendungsgewährungen bzgl. der Kofinanzierungshilfen nicht möglich sind (Mitteilung des Ministeriums für Inneres, Bau und Digitalisierung M-V). Aus diesem Grund hat die untere Rechtsaufsichtsbehörde die Weiterleitung und Erarbeitung einer Stellungnahme abgelehnt, da der zeitliche Aufwand

nicht gerechtfertigt wäre.

Somit war der Beschluss 2021/SVS/259 vom 16.12.2021 aufzuheben und nach neuen Finanzierungsmöglichkeiten zu suchen.

Damit die Förderung der dringend notwendigen Sanierung der Kindertagesstätte „Grünschnabel“ durch die AWO beantragt werden kann, die Stadt Stavenhagen aber den notwendigen Kofinanzierungsanteil nicht aufbringen kann, wurde von Seiten der AWO der Abschluss einer Vereinbarung zur Übernahme des Kofinanzierungsanteils vorgeschlagen.

Eine solche Vereinbarung besteht bereits zwischen der Stadt Altentreptow und der AWO zur Errichtung einer KITA in Altentreptow. Da uns die anliegende Vereinbarung erst am 19.10.2022 vorlag, haben wir die Vereinbarung der Stadt Altentreptow unter der Maßgabe, dass die Stadt Stavenhagen beabsichtigt auch so eine Vereinbarung mit der AWO abzuschließen, zur Prüfung an die untere Rechtsaufsichtsbehörde geschickt.

Die Antwort erhielten wir dazu am 10.10.2022. Die Rechtsaufsicht bemängelte die fehlende

Bestätigung für diese Vorgehensweise durch das Landesförderinstitut M-V. Somit muss die Stadt Stavenhagen selbstständig diese Verfahrensweise rechtlich prüfen und die Risiken abschätzen.

Bis zum 27.10.2022 wird durch die Verwaltung die Bestätigung des LFI M-V eingeholt.

 

Entsprechend der anliegenden Vereinbarung wird der Betrag von 800.000,00 € durch die AWO Sozialdienst gGmbH auf das Konto der Stadt Stavenhagen überwiesen. Dadurch kann dann durch die Stadt Stavenhagen bis zum 31.10.2022 die Erklärung zur Übernahme des Kofinanzierungsanteils gegenüber dem Fördermittelgeber abgegeben werden.

Sollten keine Fördermittel bewilligt werden, überweist die Stadt Stavenhagen den Betrag an die AWO Sozialdienst gGmbH ohne Berechnung von Zinsen zurück.

 

 

Diese Veranschlagung dieser außerplanmäßigen Auszahlung erfolgt im 1. Nachtrag für das Haushaltsjahr 2022.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja

 

Nein

 

 

1.
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/ Herstellungskosten)
 

800.000,00 €

2.
Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 

3.
Finanzierung/
Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)



4.
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr:
Sachkonto:

Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr: 2022
Finanzkonto: 36100.01300

 

 

Keine Veranschlagung

Veranschlagung im 1. Nachtrag 2022

 

 

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Anlagen

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