Beschlussvorlage - 2023/GVBre/070
Grunddaten
- Betreff:
-
Anerkennung der Privatfahrzeuge für dienstliche Zwecke unter Vorbehalt
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Birgit Lange
- Einreicher:
- Marco Schilke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Gemeindevertretung Bredenfelde
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Entscheidung
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22.06.2023
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bredenfelde beschließt, vorbehaltlich einer dienstlich notwendigen Jahresfahrleistung von mindestens 6.000 km, die Anerkennung der privaten Kraftfahrzeuge des Bürgermeisters / der Bürgermeisterin für dienstliche Zwecke.
Die Anerkennung kann bei Vorlage eines Nachweises für das jeweilige Haushaltsjahr rückwirkend ausgestellt werden. Die ausgestellte Anerkennung gilt bis zum Widerruf.
Sachverhalt
Die Wegstreckenentschädigung nach § 5 Abs. 1 LRKG M-V beträgt 30 Cent je Kilometer.
Für Fahrten mit privaten Kraftfahrzeugen, für die eine Anerkennung der vorgesetzten Behörde vorliegt, wird abweichend des § 5 Abs. 1 LRKG M-V eine Wegstreckenentschädigung von 35 Cent je Kilometer gewährt. Die Anerkennung ist in der Regel allerdings nur möglich, wenn eine dienstliche notwendige Jahresfahrleistung von mindestens 6.000 km zu erwarten ist.
Die dienstlich gefahrenen Kilometer sind demnach ab dem 01.06.2023 in einem Fahrtenbuch nachzuweisen. Das Fahrtenbuch ist für die Abrechnung der dienstlich gefahrenen Kilometer quartalsweise im Personalservice des Amtes Stavenhagen vorzulegen. Bei Vorliegen der Voraussetzungen zur Anerkennung der Privatfahrzeuge für dienstliche Zwecke wird diese rückwirkend für das jeweilige Haushaltsjahr bis zum Widerruf ausgestellt.
Finanzielle Auswirkungen:
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Ja |
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Nein |
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1. € |
2.
€ |
3.
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4. € |
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Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr: |
Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr: |
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Keine Veranschlagung |
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