Beschlussvorlage - 2024/SVS/482
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufwandsentschädigung für Mitglieder der Wahlvorstände
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Marco Schilke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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20.02.2024
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Geplant
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Reuterstadt Stavenhagen
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Entscheidung
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07.03.2024
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Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung der Reuterstadt Stavenhagen beschließt die nachfolgenden Aufwandsentschädigungen für die Europawahl und Kommunalwahlen am 09.06.2024:
Wahlvorstand 60,00 EUR
stellv. Wahlvorstand 55,00 EUR
Schriftführer 45,00 EUR
stellv. Schriftführer 45,00 EUR
Beisitzer 40,00 EUR
Die Höhe der Aufwandsentschädigung richtet sich nach der Landes- und Kommunalwahlordnung – LKWO M-V, zuletzt geändert durch Verordnung vom 22.07.2021 (GVOBI. M-V S. 1195) in Verbindung mit dem Landes- und Kommunalwahlgesetz – LKWG M-V, zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.12.2022 (GVOBI. M-V S. 586) und beträgt im Regelfall 25,00 EUR bzw. für den Vorsitzenden 35,00 EUR.
Ausgenommen von den Erhöhungen sind die Briefwahlvorstände – hier geltend weiterhin die Mindestbeträge in Höhe von 25,00 EUR bzw. 35,00 EUR.
Sachverhalt
Durch die Wahlvorstände ist bei der verbundenen Europawahl und Kommunalwahlen in den Wahllokalen ein erhöhter Aufwand zu leisten. Es sind die Stimmzettel der Europawahl, der Kreistagswahl und der Stadtvertretung auszuzählen.
Es wird immer schwieriger, Mitglieder für die Wahlvorstände zu gewinnen. Darum sollte auch die Bereitschaft der ehrenamtlichen Wahlhelfer:innen, die für diese Tätigkeit gewonnen wurden, gewürdigt werden. Gleichzeitig sollen neue Anreize geschaffen werden, um weitere Wahlhelfer und Wahlhelferinnen zu gewinnen.
Die Höhe der Aufwandsentschädigung richtet sich nach der Landes- und Kommunalwahlordnung – LKWO M-V, zuletzt geändert durch Verordnung vom 22.07.2021 (GVOBI. M-V S. 1195) in Verbindung mit dem Landes- und Kommunalwahlgesetz – LKWG M-V, zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.12.2022 (GVOBI. M-V S. 586) und beträgt im Regelfall 25,00 EUR bzw. für den Vorsitzenden 35,00 EUR. Der Stadtvertretung wird aber eingeräumt, eine höhere Aufwandsentschädigung zu beschließen.
Der Vorschlag zur Erhöhung der Aufwandsentschädigung wird von der Verwaltung eingebracht.
Finanzielle Auswirkungen:
X |
Ja |
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Nein |
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1. 2.835,00 € (7 Wahlbezirke á ca. 405,00 EUR) |
2.
€ |
3.
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4. € |
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Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr: 2024 12100.56390000 Plan: 11.000 EUR |
Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr: |
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Keine Veranschlagung |
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