Beschlussvorlage - 2025/GVMö/023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Mölln stimmt dem Bebauungsplan Nr. 2 „Solarpark an der Bahn“ und der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Knorrendorf zu.

  

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Sachverhalt

 

Das interkommunale Abstimmungsgebot ist u. a. in § 2 Abs. 2 BauGB verankert. Es verpflichtet die Gemeinden bei ihrer Planung zu prüfen, ob ein auf ihrem Gebiet zugelassenes Bauvorhaben unmittelbare und gewichtige Auswirkungen auf die städtebauliche Entwicklung und Ordnung der Nachbargemeinde hat und ob diese Auswirkungen zugleich ein unzumutbares Maß erreichen. 

 

Der Gemeinderat Knorrendorf hat am 13.12.2022 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 2 und die 1. Flächennutzungsplanänderung aufzustellen. Planungsziel ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage auf einer 11,6 ha großen Fläche in der Gemarkung Kleeth.

 

Mit Schreiben vom 25.03.2025 wurde die Gemeinde Mölln über die Planungsabsichten informiert. Gleichzeitig wird Gelegenheit gegeben, eine Stellungnahme abzugeben. Da der Bürgermeister der Gemeinde Mölln nicht die Befugnis hat, diesbezüglich eigenständig zu handeln, ist die Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung gemäß § 22 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern erforderlich.

 

Aus Sicht der Verwaltung bleiben Belange, die die Gemeinde Mölln zu vertreten hat, von den Planungen der Gemeinde Knorrendorf unberührt.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein   X

 

 

1.
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/ Herstellungskosten)
 

2.
Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 

3.
Finanzierung/
Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)



4.
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr:
Sachkonto:

Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr:
Finanzkonto:

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

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Anlagen

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