Beschlussvorlage - 2025/SVS/217

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Die Stadtvertretung beschließt die vorliegende Kalkulation zur Erhebung der Gebühren zur Deckung des Verbandsbeitrages des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Tollense / Mittlere Peene“ mit Sitz in Jarmen ab dem Jahr 2026.

 

  1. Die Stadtvertretung beschließt die anliegende 3.Satzung zur Änderung der Satzung der Reuterstadt Stavenhagen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung des Verbandsbeitrages des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Tollense / Mittlere Peene“ mit Sitz in Jarmen mit der Anlage 1.

 

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Sachverhalt

Der Wasser- und Bodenverband „Untere Tollense / Mittlere Peene“ hat einen Informationsbrief zu der geplanten Beitragssenkung für das Jahr 2026 übersandt (siehe Anlage). Geplant ist eine Senkung des Beitrages von 9,00 € je Beitragseinheit auf 7,50 € je Beitragseinheit. Der neue Beitrag soll in der Verbandsversammlung des WBV „Untere Tollense / Mittlere Peene“ am 27.11.2025 beschlossen werden. 

Diese Beitragssenkung macht eine Überarbeitung der bisherigen Kalkulation zur Erhebung von Gebühren zur Deckung des Verbandsbeitrages des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Tollense / Mittlere Peene“ notwendig.

 

Durch eine rechtliche Beratung in einem Widerspruchsfall wurden uns Hinweise zur Rechtmäßigkeit der Satzung gegeben. Diese machen eine Änderung des Satzungstextes in folgenden Punkten notwendig:

 

1. Damit die Erhebung der Gebühren weiterhin je Grundbuchblatt erfolgen kann, wurde die Definition von dem Begriff Grundstück konkretisiert:

 

Grundstück im Sinne dieser Satzung sind alle unter einer Grundbuchblattnummer eingetragenen Flurstücke.

 

2. Der Gebührenmaßstab war bisher nicht bestimmt genug angegeben und wird nun wie folgt dargestellt:

Die Gebühr wird nach Beitragseinheiten (BE) festgesetzt. Die Summe der Beitragseinheiten wird wie folgt errechnet:

 

Grundstücksfläche * Gewässerdichtefaktor * Zu-/Abschlagsfaktor = BE

 in ha              nach Nutzungsartengruppe

 

Der Gewässerdichtefaktor beträgt 2,25 und ergibt sich aus der Beitragsklasse, in der die Reuterstadt Stavenhagen im WBV „Untere Tollense / Mittlere Peene“ auf Grund der Gewässerdichte eingestuft ist. Dieser wird der Stadt Stavenhagen mit dem jährlichen Beitragsbescheid des WBV „Untere Tollense / Mittlere Peene“ mitgeteilt.

 

Der Zu- bzw. Abschlagsfaktor ergibt sich aus der Nutzungsart des Grundstückes, festgestellt auf der Grundlage des amtlichen Liegenschaftskatasters. Der jeweilige Faktor ist der Anlage 1 der 3. Satzung zur Änderung der Satzung der Reuterstadt Stavenhagen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung des Verbandsbeitrages des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Tollense / Mittlere Peene“ mit Sitz in Jarmen zu entnehmen.

 

Weisen Teilflächen eines Grundstücks unterschiedliche Nutzungsartengruppen auf, so ist für jede Teilfläche mit einer anderen Nutzungsartengruppe die darauf entfallende Gebühr getrennt zu ermitteln.

 

3. Gemäß der anliegenden Kalkulation ergibt sich folgende Berechnung:

 

 Eine Gebühr in Höhe von 7,64 € je Beitragseinheit. (bisher: 9,18 €)

 

Jeder Gebührenpflichtige zahlt eine Mindestgebühr von 1 Beitragseinheit in Höhe von 7,64 €. (bisher: 9,18 €)

 

Ergibt sich bei der tatsächlichen Berechnung für den Gebührenpflichtigen ein Wert von mehr als 1 Beitragseinheit, wird nach den tatsächlichen Beitragseinheiten berechnet.  

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

 

 

1.

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- /Herstellungskosten)

 

2.

Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 

 

3.

Finanzierung/ Eigenanteil

(i.d.R.=Kreditbedarf)

 

 

4.

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt mit:

HH-Jahr:

Sachkonto:

Veranschlagung im Finanzhaushalt mit:

HH-Jahr:

Finanzkonto:

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

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Anlagen

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