Beschlussvorlage - 2026/SVS/254

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Die Stadtvertretung beschließt die vorliegende Kalkulation zur Erhebung von

    Verwaltungsgebühren.

 

2. Die Stadtvertretung beschließt die 2.Satzung zur Änderung der Satzung der

    Reuterstadt Stavenhagen über die Erhebung von Verwaltungsgebühren

    (Verwaltungsgebührensatzung).

 

 

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Sachverhalt

Die Satzung der Reuterstadt Stavenhagen über die Erhebung von Verwaltungsgebühren (Verwaltungsgebührensatzung) wurde am 16.12.2021 durch die Stadtvertretung beschlossen.

Am 14.12.2023 wurde diese durch die 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Reuterstadt Stavenhagen über die Erhebung von Verwaltungsgebühren geändert.

 

Das den Verwaltungsgebühren zugrunde liegende Kostendeckungsprinzip erfordert eine regelmäßige Überprüfung und Anpassung der Gebührentarife.

Die letzte Gebührenanpassung erfolgte im Jahr 2021. 

Die Überprüfung der Gebühren wurde aufgrund der zwischenzeitlich gestiegenen Personalkosten erforderlich.

Neue Tarifstellen (1.6 und 1.7) wurden hinzugefügt.

Die 2. Satzung zur Änderung der Satzung der Reuterstadt Stavenhagen über die Erhebung von Verwaltungsgebühren tritt zum 01.04.2026 in Kraft.

 

Für das Haushaltsjahr 2026 werden durch die Änderung der Verwaltungsgebühren Mehreinnahmen in Höhe von ca. 600 EUR veranschlagt.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

 

 

1.
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/ Herstellungskosten)
 

2.
Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 

3.
Finanzierung/
Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)



4.
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr:
Sachkonto:

Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr:
Finanzkonto:

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

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Anlagen

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