Beschlussvorlage - 2021/SVS/244

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt die Leistung einer außerplanmäßigen Auszahlung in Höhe von

                                                   395.500,00 EURO

                    (dreihundertfünfundneunzigtausendsechshundert 00/00 EURO)

 

Produktsachkonto 54142. 096000    Ausbau Feldstraße. Anlagen im Bau

für den Ausbau der Feldstraße in Stavenhagen.

 

Die Deckung dieser außerplanmäßigen Auszahlung erfolgt in Höhe von

 

169.090,00 EURO über Städtebaufördermittel (ohne Eigenanteil der Stadt Stavenhagen an

                                      den Städtebaufördermitteln in Höhe von 84.545,00 €)

und

in Höhe von 226.510,00 € über liquide Mittel.

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Sachverhalt

Die Feldstraße liegt im Sanierungsgebiet „Historische Altstadt“. In Abstimmung mit dem WasserZweckVerband Malchin Stavenhagen (WZV) wird der Ausbau der Feldstraße als gemeinsame Baumaßnahme für die Auftragsvergabe der Bauleistungen im Frühjahr 2022 vorbereitet. Die Größe des Planbereiches beträgt 1.371 m².

Derzeit ist der sehr breite Straßenbereich der Sackgasse mit Großpflaster und die Gehwege sind mit Betongehwegplatten befestigt.

Die nun vorliegende Genehmigungsplanung sieht die Neuordnung des Straßenraumes entsprechend der Funktionen Fahrbahn im Zweirichtungsverkehr mit Wendemöglichkeit, Parken und Gehweg, sowie Grünfläche zwischen Feldstraße und Scheunenweg vor. Die Straßenbeleuchtung einschließlich Kabelneuverlegung und Erneuerung der Ausstattungselemente ist nach dem Beispiel der bereits erneuerten Ausstattung in der Niels-Stensen-Straße berücksichtigt. Die Regenwasserableitung des anfallenden Wassers der Straße ist bis an den neuen Regenwasserkanal des WZV vorgesehen.

Die Planung liegt dem Landkreis MSE seit 03.09.2021 zur Genehmigung vor und der Einsatz von uns zur Verfügung stehenden Städtebaufördermitteln für diese Maßnahme wurde beim Ministerium beantragt.

Gemäß Kostenberechnung ergeben sich für die Maßnahme Gesamtkosten von 395.474,18€.

Im E6.3-Antrag für den Einsatz der Städtebaufördermittel wurden davon 253.635,00 € förderfähige Kosten ermittelt. Weitere Fördermöglichkeiten für diese Maßnahme bestehen nicht. Somit verbleiben 141.839,18 € der Kosten als erhöhter Eigenanteil der Gemeinde.

Die Stadt Stavenhagen wurde durch das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung M-V aufgefordert, die Stadtsanierung im Sanierungsgebiet abzuschließen. Zur Verfügung stehende Fördermittel sind schnellstmöglich einzusetzen, da sie ansonsten verfallen. Um mit der Ausschreibung der Bauleistungen beginnen zu können, muss die Finanzierung gesichert sein.

Aus diesem Grund ist die Beschlussfassung zur Bereitstellung der Eigenmittel der Stadt erforderlich.

 

Gesamtausgaben und Finanzierungskonzept (in EURO):

 

Gesamtausgaben                  395.474,18

./. nicht zuwendungsfähige Ausgaben:                                               141.839,18

verbleiben zuwendungsfähige Ausgaben:                                          235.635,00

./. Finanzierung Dritter:                                                                                 

Verbleiben zuwendungsfähige Ausgaben:

= Städtebaufördermittel (einschließlich Eigenanteil der Stadt)           235.635,00                                     

 

Die Deckung dieser außerplanmäßigen Auszahlung erfolgt in Höhe von

169.090,00 € über Städtebaufördermittel (ohne Eigenanteil der Stadt Stavenhagen an den

                      Städtebaufördermitteln in Höhe von 84.545,00 €)

und in Höhe von

226.510,00 € über liquide Mittel.

 

.

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Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja

 

Nein

 

 

1.
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/ Herstellungskosten)
 

395.500,00 €

2.
Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 

3.
Finanzierung/
Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)



226.500,00 €

4.
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr:
Sachkonto:

Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr: 2021
Finanzkonto: 54142.096000

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

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Anlagen

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