Beschlussvorlage - 2021/SVS/257

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Die Stadtvertretung beschließt die anliegende Entgeltkalkulation für die städtischen Sporthallen

 

  1. Die Stadtvertretung beschließt die anliegende Entgeltordnung für die Sporthallen in der Reuterstadt Stavenhagen.

           Die Entgeltordnung tritt zum…………. in Kraft.

 

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Sachverhalt

In der Sitzung der Stadtvertretung vom 25.06.2015 wurde eine Entgeltordnung für die Sporthallen der Reuterstadt Stavenhagen beschlossen.

Seitdem wurde keine neue Kalkulation der Entgelte vorgenommen.

Im Zuge der Haushaltskonsolidierung und als Bestandteil des Haushaltssicherungs-

konzeptes ist eine Überprüfung bzw. Neukalkulation der Entgelte dringend erforderlich geworden.

Der Entwurf der neuen Entgeltordnung sieht eine weitere Unterteilung der Benutzergruppen vor. Dadurch können die Entgelte besser an die Nutzer angepasst werden.

 Die Kalkulation der Entgelte wurde für folgende Sporthallen vorgenommen:

-Turnhalle der Fritz-Reuter-Grundschule

-Zweifeldsporthalle

-Turnhalle in der Straße des Friedens.

Die Turnhalle in der Goethestraße, die dem Budokan Torite e. V. zur Nutzung übergeben wurde, ist nicht Bestandteil der Kalkulation und es wurde dazu auch noch keine Aussage zur Entgelterhebung in der Entgeltordnung getroffen.

Die bisherige Entgeltordnung sah keine Entgelte für die Nutzung dieser Sporthalle vor.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

 

 

1.
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/ Herstellungskosten)
 

2.
Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 

3.
Finanzierung/
Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)



4.
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr:
Sachkonto:

Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr:
Finanzkonto:

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

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Anlagen

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